Alles über den Führerschein B: Was darf man damit Fahren?

'Was darf man mit einem B-Führerschein fahren?'

Na, hast du schon den Führerschein in der Tasche? Mit einem B Führerschein darfst du endlich allerhand spannende Fahrzeuge fahren. Aber was darf man denn überhaupt damit fahren? Keine Sorge, ich verrate dir, was du wissen musst.

Mit einem B-Führerschein darfst du alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg fahren, die auch noch mehrere Personen befördern können. Dazu gehören auch alle PKWs, Kombis, Vans und LKWs bis 3,5 Tonnen sowie Wohnmobile und Anhänger, die mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg angeschlossen werden. Aber Achtung: Einige Fahrzeuge, die unter 3.500 kg liegen, benötigen trotzdem eine spezielle Fahrerlaubnis.

Führen Sie Klasse L und M Fahrzeuge: Einhaltung der Vorschriften

In Klasse B sind außerdem die Klassen L und M enthalten. Mit der Klasse L kannst du land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen fahren, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Diese Zugmaschinen sind für den Einsatz in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bestimmt. Wichtig ist, dass du beim Fahren mit der Klasse L stets alle relevanten Bestimmungen und Vorschriften einhältst. Mit der Klasse M kannst du Fahrzeuge mit einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nutzen. Dazu zählen unter anderem auch Elektrofahrzeuge und leichte Quadricycles.

Führerschein Klasse B: Fahren von Kleinkrafträdern und 125 cm³-Rollern

Du bist stolzer Besitzer eines Führerscheins der Klasse B? Mit diesem Führerschein hast Du die Möglichkeit, Kleinkrafträder oder 125 cm³-Roller zu fahren. Wenn Du ein Motorrad oder Roller fahren möchtest, musst Du dafür ein Führerscheinklassen-Upgrade auf Klasse A oder A2 machen. Dieses Upgrade ermöglicht Dir dann das Fahren von leichten Motorrädern mit mehr als 50 ccm Hubraum. Für das Fahren von schweren Motorrädern benötigst Du dann immer noch den Führerschein der Klasse A.

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Seit Januar 2020 ermöglicht die Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 den Inhabern des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum zu fahren. Um die Erweiterung zu erhalten, muss ein zehnstündiger theoretischer und praktischer Kurs absolviert sowie eine theoretische und praktische Prüfung bestanden werden. Dies erspart Dir den Führerschein der Klasse A1 und der damit verbundenen Kosten und Mühen.

Fahrerlaubnis: Sicher zum Roller- oder Motorradführerschein!

Du hast mindestens 5 Jahre Erfahrung als Fahrer mit der Führerschein-Klasse B und bist mindestens 25 Jahre alt? Das ist super! Damit hast du die Grundlage, um einen Roller- oder Motorradführerschein zu machen. Außerdem hast du an einer Fahrerschulung teilgenommen, die mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten) beinhaltet hat. So bist du bestens vorbereitet für den theoretischen und praktischen Teil der Prüfung und stehst mit deinem Wissen kurz vor dem Ziel. Wenn du deine Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichst, kannst du gleich mit der Prüfung beginnen. Mit etwas Disziplin und Geduld kannst du deinen Roller- oder Motorradführerschein schon bald in den Händen halten.

BFührerschein: welche Fahrzeuge sind erlaubt?

Fahre mit Autoführerschein Motorrad: Jetzt auch mit A1-Klasse möglich

Du hast keinen Motorradführerschein? Kein Problem! Seit Ende 2019 darfst du unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Autoführerschein ein Motorrad fahren. Dazu musst du leichte Krafträder der Klasse A1 fahren, die einen Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS, haben. Damit bist du auf kleineren Motorrädern bestens ausgestattet und kannst die Freiheit auf zwei Rädern genießen.

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Du hast den Auto-Führerschein der Klasse B und möchtest nun auch Leichtkrafträder fahren? Dann kannst du dich freuen, denn damit bist du berechtigt, Fahrzeuge der Fahrzeugklasse AM zu bewegen. Dazu zählen zum Beispiel Mopeds und Roller, die maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit haben. Mit dem Führerschein der Klasse B kannst du also problemlos losrollen.

Fahre Dreiräder mit mehr als 15 kW/24 PS mit Klasse B

Du hast die Klasse B und bist mindestens 21 Jahre alt? Dann kannst Du im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Einige beliebte Modelle, die Du dafür nutzen kannst, sind der Piaggio MP3 mit 39 PS oder der Peugeot Metropolis mit 36 PS. Wenn Du Dich für eines dieser Fahrzeuge entscheidest, dann vergewissere Dich im Vorhinein, dass Du die gesetzlichen Vorgaben einhältst.

Anhänger mit Führerschein Klasse B – bis 750 kg Gewicht erlaubt

Du als Inhaber der Führerscheinklasse B kannst mit Deinem Auto Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Wenn Du allerdings einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen möchtest, ist das nur erlaubt, wenn die Summe aus Deinem Zugfahrzeug und dem Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt. Es ist wichtig, dass Du Dich an die diesbezüglichen Regeln hältst, um sicher und verantwortungsbewusst unterwegs zu sein.

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Damit Du eine Vespa mit 125 ccm und einer Nennleistung von bis zu 11 kW fahren darfst, brauchst Du die Führerscheinklasse A1. Für diese Führerscheinklasse musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Die Kosten für den Führerschein belaufen sich auf etwa 1000 Euro. Wenn Du also eine Vespa dieser Kategorie fahren möchtest, sind das die Voraussetzungen, die Du erfüllen musst.

Darf ich einen LKW mit PKW-Führerschein fahren?

Du fragst dich, ob du einen LKW fahren darfst? Die Antwort lautet Ja! Wenn das Gesamtgewicht des LKWs unter 3,5 Tonnen liegt, kannst du ihn mit einem gängigen PKW Führerschein (Klasse B) problemlos fahren. Sobald dein Miet-LKW schwerer als 3,5 Tonnen ist, benötigst du jedoch einen Führerschein der Klasse C1. Aber keine Sorge: Dieser Führerschein kannst du in der Regel problemlos beantragen – in der Fahrschule deines Vertrauens.

B-Führerschein: Was ist erlaubt?

Führerschein Klasse C1: Voraussetzungen & Bedingungen

Du hast vor, den Führerschein der Klasse C1 zu machen? Dann musst du zuerst den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen, oder dich noch in der Fahrausbildung befinden. Wenn du die praktische Prüfung erfolgreich bestanden hast, kannst du direkt mit der Ausbildung für den Führerschein C1 starten. Beachte allerdings, dass du mindestens 18 Jahre alt sein musst, um die Fahrausbildung zu beginnen. Zudem musst du ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass du gesundheitlich fit bist, um ein Fahrzeug zu lenken.

Unterschied zwischen A1 und B196 Erweiterung: Einstieg in motorisierte Mobilität

Du fragst Dich, wo der Unterschied zwischen den Klassen B196 und A1 liegt? Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnisklasse A1 die erste Klasse für Krafträder, die Du erwerben kannst. Mit der B196 Erweiterung kannst Du dann wiederum Krafträder führen, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ haben, aber die mehr als 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen.

Ein Beispiel: Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 kannst Du ein Motorrad mit einer Leistung von 11 kW (15 PS) und einem Hubraum von 125 cm³ fahren. Mit der B196 Erweiterung kannst Du dann auch Motorräder mit einer Leistung bis zu 35 kW (48 PS) und einem Hubraum von 125 cm³ bewegen.

Diese Kombination aus Fahrerlaubnisklasse A1 und der B196 Erweiterung ist für viele Fahranfänger eine gute Wahl. Mit der Kombination können sie sowohl leistungsarme als auch leistungsstarke Motorräder fahren. Es ist eine ideale Lösung, um den Einstieg in die motorisierte Mobilität zu schaffen.

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Du möchtest die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben? Dann musst Du mit Kosten in Höhe von 1500 bis 3500 Euro rechnen. Laut ADAC liegt die Grundgebühr zwischen 350 und 500 Euro und beinhaltet die Theoriestunden. Hinzu kommen Kosten für Lernmaterialien wie Bücher, Online-Medien sowie Apps, die zwischen 90 und 120 Euro betragen. Darüber hinaus können je nach Region und Fahrschule noch weitere Preise anfallen, sodass sich die Gesamtkosten erhöhen können. Daher lohnt es sich, verschiedene Fahrschulen miteinander zu vergleichen und die Preise zu vergleichen. Dann kannst Du die günstigste Fahrschule wählen und so Kosten sparen.

Führerschein für LKW bis 12 Tonnen: Weiterbildung nutzen

Du besitzt noch den alten LKW-Führerschein (Dreier)? Dann kannst Du Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Sogar Gespanne mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von bis zu zwölf Tonnen sind kein Problem, wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat. Um den Führerschein auch für schwerere Fahrzeuge nutzen zu können, solltest Du eine entsprechende Weiterbildung absolvieren. Dazu kannst Du ein spezielles Kursangebot in Anspruch nehmen oder Du nimmst an einem Zusatzunterricht teil. In jedem Fall erhältst Du dann den Führerschein für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht.

Führerschein Klasse B: Zulässige Fahrzeugkombinationen bis 4250 kg

Mit einem Führerschein der Klasse B kannst Du eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 4250 kg lenken. Dazu muss das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg und der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg haben. Abhängig von der Art des Anhängers, können hier auch verschiedene Kombinationen möglich sein. Hier solltest Du aber auf jeden Fall nochmal genau die Vorgaben der StVZO überprüfen, damit Du auch sicher unterwegs bist.

Führerschein der Klasse B: Größere Lasten transportieren mit neuer Regelung

Führerscheinbesitzer der Klasse B dürfen bald schwerere Fahrzeuge bewegen. Nach einer neuen Regelung des Bundesverkehrsministeriums darf die zulässige Gesamtmasse (Gewichtslimit) von bisher 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erhöht werden. Damit erhalten Führerscheininhaber der Klasse B mehr Flexibilität, wenn es um den Transport von größeren Lasten geht. Außerdem dürfen sie nun auch Fahrzeuge mit Anhänger bewegen, deren Gesamtgewicht mindestens 4,25 Tonnen beträgt. Dadurch erhalten sie mehr Freiheiten und können beispielsweise größere Einkäufe oder Lieferungen übernehmen. So werden viele Arbeiten erleichtert, die bisher nur mit einem Führerschein der Klasse C1 möglich waren.

Fahrerlaubnis nach 1999? Steuere Wohnmobile mit C1 oder B96!

Du hast eine Fahrerlaubnis nach 1999 bekommen? Dann kannst Du mit dem Lkw-Führerschein der Klasse C1 ein Wohnmobil mit bis zu 7,5 Tonnen plus Anhänger mit bis zu 750 Kilo Gesamtgewicht steuern. Eine weitere Option ist der Führerschein B96, der erst seit einiger Zeit existiert. Damit darfst Du Wohnmobile und Anhänger lenken. Wenn Du eine Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hast, kannst Du diese noch immer nutzen, allerdings muss in den meisten Fällen ein Nachschulungskurs absolviert werden.

A1-Führerschein: Kosten & Sparen mit Pkw-Klasse B

Du planst, dir den A1-Führerschein zuzulegen? Super Idee! Damit du mobil bleibst und flexibel bist, ist das eine super Sache. Das kostet leider auch Geld. Im Durchschnitt musst du mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen. Allerdings kannst du hier auch ein bisschen Geld sparen. Wenn du den A1-Führerschein gleichzeitig mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) machst, hast du ein effektiveres und günstigeres Paket. Am besten vergleichst du auch hier die verschiedenen Fahrschulen, um das günstigste Angebot für dich zu finden.

Erhöhte zulässige Gesamtmasse: Neue Regelung für Wohnmobile

Du hast schon mal von der Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts gehört? Ja, das ist richtig! Der Richtlinien-Entwurf sieht zwar keine generelle Erhöhung vor, aber er bringt einige interessante Neuerungen mit. So werden Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, künftig mit der Klasse B fahren dürfen, wenn die zulässige Gesamtmasse bei 4250 kg liegt. Dazu gehören auch Wohnmobile. Die neue Regelung bringt viele Vorteile – du kannst dein Fahrzeug also mit mehr Gepäck beladen und musst dir keine Sorgen machen, dass du die Klasse C benötigst.

Fahre Motorrad ohne Führerscheinprüfung (25 Jahre/5 Jahre FS B)

Du musst also nicht mehr extra zur Führerscheinprüfung, wenn Du ein Motorrad mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS fahren möchtest. Allerdings musst Du dafür 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen. Damit kannst Du sicher sein, dass Du die Prüfungen bestehst und das Fahrzeug sicher beherrschst.

Fazit

Mit einem B-Führerschein darfst du alle Kraftfahrzeuge fahren, die maximal 3,5 Tonnen wiegen und maximal 8 Personen befördern können. Dazu gehören Personenkraftwagen, Lieferwagen, Wohnmobile und Lastkraftwagen. Allerdings darfst du keine schwere Lastkraftwagen fahren, die mehr als 8 Personen befördern können. Außerdem darfst du keine Kraftfahrzeuge mit Anhänger fahren, die schwerer als 750 kg sind.

Du kannst mit einem B-Führerschein viele Fahrzeuge fahren, aber du musst immer noch aufpassen, dass du nur die Fahrzeuge fährst, für die du laut Gesetz zugelassen bist. Achte also immer darauf, dass du dich an die gesetzlichen Vorschriften hältst, um unangenehme Folgen zu vermeiden.

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