Du willst bald deinen Führerschein machen, aber bist dir unsicher, wer dich beim begleiteten Fahren unterstützen darf? Mach dir keine Sorgen, denn in diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über das begleitete Fahren wissen musst und wer dich dabei begleiten darf. Los geht’s!
Beim begleiteten Fahren dürfen nur Personen mitzufahren, die mindestens 24 Jahre alt sind und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Der Fahrlehrer muss während des Fahrens anwesend sein und im Idealfall auch auf dem Beifahrersitz sitzen. Außerdem muss die begleitende Person die Fahrtzeiten begrenzen und mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis besitzen.
Autofahrt: Mindestalter 30 Jahre, Klasse B und max. 1 Punkt
Du willst jemanden zu einer Autofahrt mitnehmen? Super, dann solltest du wissen, dass die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein muss. Außerdem ist es wichtig, dass sie seit mindestens 5 Jahren über die Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Solltest du auf der Fahrt begleitet werden, dann ist es wichtig, dass die Begleitperson diese Kriterien erfüllt, damit du sorgenfrei unterwegs bist.
Begleitperson werden – Mindestalter 30 Jahre, Führerschein Klasse B und max. ein Punkt in Flensburg
Du möchtest gerne als Begleitperson fungieren? Damit das klappt, musst du mindestens 30 Jahre alt sein und schon seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Außerdem darfst du höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, um eine Begleitperson zu werden.
Begleitperson in Krankenhaus oder Kur? Kostenübernahme von Krankenkasse möglich
Du fragst Dich, ob Du eine Begleitperson in ein Krankenhaus oder eine Kur mitnehmen darfst? Kein Problem! In vielen Fällen erstattet Dir Deine Krankenkasse die Kosten dafür. Eine Begleitperson im Sinne der Krankenversicherung ist, wer eine andere Person bei deren Aufenthalt in einer Klinik oder bei einer Kur begleitet und währenddessen ständig anwesend ist. Diese Begleitung kann zum Beispiel dann notwendig sein, wenn eine Person aufgrund ihrer Erkrankung über einen längeren Zeitraum unter ärztlicher Aufsicht steht und sie nicht allein bleiben kann. In solchen Fällen übernimmt Deine Krankenkasse die Kosten für die Mitaufnahme der Begleitperson. Wichtig ist, dass Du dies vorher mit Deiner Krankenkasse klärst, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Führerschein in Klasse B und Erfahrung erforderlich für Begleitperson
Du musst mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) haben, um als Begleitperson in Frage zu kommen. Außerdem darfst Du höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Für die Begleitung ist eine gewisse Erfahrung im Umgang mit dem Auto und den Fahrregeln unerlässlich, damit die Fahrt sicher und unbeschwert verläuft.
Darf ich eine Begleitperson im Auto mitnehmen? Ja!
Du hast einen Führerschein und überlegst, ob du eine Begleitperson im Auto mitnehmen darfst? Dann haben wir hier die Antwort für dich: Ja, das darfst du. Wo die Begleitperson sitzen muss, hängt ganz davon ab, was du und deine Begleitperson bequemer findet. Du kannst deine Begleitperson also entweder auf dem Beifahrersitz oder auf der Rücksitzbank platzieren. Es ist wichtig, dass die Begleitperson während der Fahrt den Überblick behält, um dir zu helfen, wenn du unsicher bist. Bei schlechter Sicht oder schwierigeren Verkehrssituationen kann sie dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. So sorgt ihr gemeinsam dafür, dass du sicher ans Ziel kommst.
Begleitetes Fahren: Kosten & Sparmöglichkeiten
Du hast dich entschieden, das Begleitete Fahren zu machen, um deinen Führerschein zu bekommen? Dann kannst du dir schonmal überlegen, was an zusätzlichen Kosten auf dich zukommen werden. Für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung musst du mit 7,70 Euro rechnen. Jede Auskunft aus dem Fahreignungsregister (also dein Punktestand) kostet dich 3,30 Euro. Zusätzlich wird jede Begleitperson mit einer Gebühr zwischen 1,50 und 10 Euro belastet. Insgesamt kannst du also eine Menge Geld sparen, indem du dich zum Beispiel mit deinen Freunden zusammentust und gemeinsam mit einer Begleitperson euer Glück versucht.
Hol Dir jetzt Deinen Führerschein ab dem 18. Geburtstag!
Du hast bald Geburtstag und bist schon ganz aufgeregt? Dann kommt jetzt eine gute Nachricht auf Dich zu! Ab deinem 18. Geburtstag darfst Du endlich ohne Begleitung Auto fahren. Damit das möglich ist, musst Du zuvor eine Prüfbescheinigung beantragen. Diese gilt dann für 3 Monate nach Deinem Geburtstag und Du kannst Dir dann endlich Deinen Führerschein holen. Übrigens: Damit Du Dir die Prüfbescheinigung beantragen kannst, musst Du zuvor mindestens ein halbes Jahr Fahrstunden absolviert haben.
BF17 ohne Begleitperson: Geldbuße vermeiden
Du willst an der BF17 teilnehmen und hast keine eingetragene Begleitperson? Dann solltest du auf keinen Fall ohne Begleitung fahren, denn das bedeutet einen schweren Verkehrsverstoß. Dabei kann es schnell zu einer Geldbuße von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg kommen. Daher ist es wichtig, dass du dich an die Regeln hältst und einen begleitenden Erwachsenen dabeihast, wenn du am BF17 teilnimmst. Solltest du keine Begleitperson haben, kannst du dir aber vorab eine entsprechende Erlaubnis beim zuständigen Verkehrsamt einholen.
Begleitetes Fahren: Voraussetzungen für Begleiter/innen unter 18
Das begleitete Fahren ist ein sinnvolles Projekt, um junge Menschen auf ihrem Weg zur Autofahrerin/ zum Autofahrer zu unterstützen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sie so unter Aufsicht eine Routine im Fahrverhalten aufbauen und sich auf die spätere Fahrerlaubnis vorbereiten. Als Begleiterin/ Begleiter von Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern unter 18 Jahren solltest Du allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Du darfst nur einen Punkt in Flensburg haben und musst mindestens 30 Jahre alt sein. Zudem solltest Du selbst eine Fahrerlaubnis besitzen und über ein ausreichendes Maß an Fahrpraxis verfügen. Auch ein gutes Urteilsvermögen und Einfühlungsvermögen sind wichtige Kriterien.
Günstigere Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit BF17-Ausbildung
Du hast gerade deinen Führerschein gemacht und hast an einem begleiteten Fahren teilgenommen? Super, dann kannst du jetzt von günstigeren Kfz-Versicherungsbeiträgen profitieren. Viele Versicherungsunternehmen bieten Fahranfängern, die eine BF17 Fahrausbildung absolviert haben, eine bessere Schadensfreiheits-Einstufung an. Dadurch erhältst du nicht nur einen Preisvorteil, sondern kannst auch in den Genuss weiterer Vergünstigungen kommen. Zögere also nicht und informiere dich über die verschiedenen Angebote, die auf dich warten. Mit etwas Glück sparst du so ein paar Euro bei deiner Kfz-Versicherung.
Krankenkasse unterstützt dich bei Begleitung kranker Babys/Kinder/Behinderten
Du hast ein krankes Baby oder Kind und willst es im Krankenhaus begleiten? Oder du kümmerst dich um einen Behinderten? Dann kann dir die Krankenkasse helfen! Denn sie übernimmt die Kosten für eine Begleitperson. So kannst du sichergehen, dass die notwendigen medizinischen Behandlungen und Leistungen richtig durchgeführt werden. Also, falls du eine Begleitung brauchst, wende dich an deine Krankenkasse. Sie unterstützt dich gerne!
Begleitendes Fahren: Alkoholwert während Begleitung nicht über 0,5 Promille
Du darfst als Begleitperson ab 17 beim Begleitenden Fahren maximal 0,5 Promille Blutalkohol in deinem Blut haben. Dies ist ein absolutes No-Go, denn die §48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)* verbietet es klar und deutlich. Deshalb solltest du immer darauf achten, keinen Alkohol zu trinken, wenn du eine Begleitperson für einen Fahranfänger bist. Auch wenn du nur ein Glas Wein trinkst, kann dein Alkoholwert über 0,5 Promille steigen und du drohst mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du als Begleitperson noch trinken darfst, lass es lieber sein. So kannst du sichergehen, dass du nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und du deinem Fahranfänger so eine sichere Fahrt ermöglichst.
Bundesregierung senkt Mindestalter für Pkw-Führerschein auf 16
Die Bundesregierung hat angekündigt, das Mindestalter zum Erwerb eines Pkw-Führerscheins zu senken. Dies ist Teil des Koalitionsvertrags und richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Mit der Gesetzesänderung soll es möglich sein, begleitet Fahren zu erlernen, anstatt wie bisher erst ab dem 17. Lebensjahr. Dadurch sollen Jugendliche frühzeitig die Möglichkeit erhalten, sich auf den Straßenverkehr vorzubereiten und sicher unterwegs zu sein.
Führerschein mit 17: Deine Probezeit beginnt jetzt!
Du hast gerade deine Prüfbescheinigung für deinen Führerschein mit 17 erhalten? Dann hast du jetzt schon deine Probezeit begonnen. Diese dauert ganze zwei Jahre, aber keine Angst: Wenn du dann 18 wirst, hast du schon ein Jahr davon hinter dir. So kannst du deine Fahrpraxis weiter ausbauen und deine Fähigkeiten als Autofahrer perfektionieren. Hab keine Angst vor der Probezeit, sondern sieh sie eher als Chance, deine Fahrkünste zu perfektionieren.
Merkzeichen B? Anspruch auf Begleitperson bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Du hast ein Merkzeichen B, wenn du regelmäßig Hilfe bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel benötigst? Dann hast du einen Anspruch auf eine Begleitperson. Eine Begleitperson kann dir beim Ein- und Ausstieg in den Bus oder in die Bahn helfen, dich während der Fahrt unterstützen und dich bei Orientierungsstörungen unterstützen. Mit einer Begleitperson bist du zudem immer sicher unterwegs. Du hast also ein Recht darauf, dass dir eine Begleitperson zur Seite gestellt wird, wenn du sie benötigst. Informiere dich am besten bei deiner zuständigen Behörde, welche Möglichkeiten es für dich gibt.
Wie viele Begleitpersonen bei Führerscheinprüfung? Keine Obergrenze!
Du fragst Dich, wie viele Begleitpersonen Du bei der Führerscheinprüfung dabei haben darfst? Es gibt keine Obergrenze. Du kannst also so viele Mitfahrer mitbringen, wie Du möchtest. Nachdem Du die Prüfung bestanden hast, kannst Du sogar noch weitere Begleitpersonen nachtragen lassen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Du Deine Eltern, Freunde oder andere Familienmitglieder dabei haben möchtest. Sie begleiten Dich beim Fahren und unterstützen Dich während der Prüfung.
Begleitperson für begleitetes Fahren – Mindestalter 30 Jahre
Du fragst Dich, welches Alter die Begleitperson für das begleitete Fahren mindestens haben muss? Laut Gesetz muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein. Ein maximales Alter für eine Begleitperson ist jedoch nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, dass die Begleitperson über ausreichend Erfahrung im Straßenverkehr verfügt. Dazu kann es sinnvoll sein, dass die Begleitperson schon seit mehreren Jahren im Besitz eines Führerscheins ist.
Krankenkasse übernimmt Kosten für Begleitperson? Ja!
Du hast einen stationären Aufenthalt vor dir und möchtest gerne jemanden dabei haben? Dann kann es sein, dass deine Krankenkasse die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson übernimmt. Ob das der Fall ist, entscheidet der Krankenhausarzt. Dazu ist es wichtig, dass der Arzt das medizinische Notwendigkeit bestätigt. Diese Bestätigung muss dann zur Krankenkasse geschickt werden, damit die Kostenübernahme genehmigt werden kann. Wenn du also jemanden dabei haben möchtest, informiere dich am besten beim Arzt und bei deiner Krankenkasse. So bist du auf der sicheren Seite.
Führerschein Klasse B mit 17 Jahren – Kosten & Hinweise
Du willst mit 17 Jahren einen Führerschein machen? Kein Problem! Grundsätzlich fallen für den Führerschein mit 17 die gleichen Kosten an wie für den „normalen“ Führerschein der Klasse B. Allerdings musst du ein bisschen mehr Geld einplanen, da für die Begleitpersonen eine kleine Gebühr fällig wird. Wichtig ist auch, dass du einen Fahrlehrer suchst, der dir das Fahren beibringt. Dieser kostet natürlich auch extra. Egal ob du nun mit 17 oder 18 deinen Führerschein machst: Es lohnt sich, dir alles genau durchzurechnen und dich gut zu informieren.
Reha Aufenthalt: Kostenübernahme durch Krankenkasse & 45€/Tag
Du als Begleitperson eines stationären Aufenthalts in einer Reha musst dir keine Sorgen machen. Denn die Krankenkasse übernimmt die Kosten für deine Unterkunft und Verpflegung. Dafür zahlt sie dir pro Tag sogar 45 €. Zudem musst du für deinen Aufenthalt keine Zuzahlung leisten. Somit ist dein Aufenthalt garantiert kostenlos.
Fazit
Begleitetes Fahren ist eine Möglichkeit, Fahrerfahrung zu sammeln, während man noch unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrers ist. Es ist vorgesehen für junge Fahrer, die noch nicht volljährig sind und einen Führerschein machen wollen. Um begleitetes Fahren zu machen, musst du mindestens 16 Jahre alt sein, eine gültige Genehmigung haben und von einem erfahrenen Fahrer begleitet werden, der mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins ist. Der Begleiter muss auch seinen Führerschein dabei haben, wenn er begleitetes Fahren macht.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es wichtig ist, die Regeln für begleitetes Fahren zu kennen und zu befolgen, damit Du sicher und rechtlich abgesichert unterwegs bist. So kannst Du mit einem ruhigen Gewissen auf die Straße gehen und Dir ein Stück mehr Unabhängigkeit verschaffen.