Wann du 125ccm fahren darfst – Ein Ratgeber für Fahranfänger

125ccm Führerscheinalter

Du willst endlich dein Motorradführerschein machen, aber hast nicht ganz kapiert, was dir die verschiedenen Führerscheinklassen erlauben? Keine Sorge, ich erkläre dir genau, wann du mit einem 125ccm Motorrad auf die Straße darfst.

Du darfst ab 16 Jahren mit einer 125ccm-Maschine fahren, wenn du eine entsprechende Fahrerlaubnis hast. Dafür musst du zuerst einen Fahrsicherheitskurs besuchen und eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Wenn du die Prüfung bestanden hast, kannst du deine A2-Fahrerlaubnis beantragen.

Führerschein Klasse B: Erweitern ohne Prüfung auf 125er-Motorräder/Roller

Du hast den Führerschein der Klasse B und willst jetzt aufs Motorrad? Ab Januar 2020 musst Du dafür nicht mehr extra eine Prüfung machen. Dann kannst Du Deinen Führerschein auch ohne zusätzliche Prüfung auf 125er-Motorräder und -Roller erweitern. Seitdem hat die Zulassungsstelle Deutschland schon über 130.000 Führerscheininhaber registriert, die diese Möglichkeit genutzt haben. Allerdings musst Du in jedem Fall eine praktische Ausbildung absolvieren, bevor Du alleine losdüsen kannst. Dabei solltest Du auf einige Punkte achten: Zum Beispiel benötigst Du einen Helm, ein Nummernschild und eine Versicherung. Außerdem müssen die Bremsen, die Beleuchtung und die Reifen Deines Motorrads in einem einwandfreien Zustand sein. Sobald das alles erledigt ist, steht einer wilden Motorrad-Ausfahrt nichts mehr im Weg!

Fahre ab 16 Jahren Motorrad: Hol Dir den 125-Kubik-Führerschein!

Du möchtest gerne ein 125ccm-Motorrad fahren? Ab 16 Jahren ist das in Deutschland kein Problem mehr. Allerdings musst Du dafür den richtigen Führerschein haben. Der sogenannte 125-Kubik-Führerschein ermöglicht es Dir, bereits als Jugendlicher Motorrad zu fahren. Damit bist Du auf der sicheren Seite und kannst nach erfolgreicher Prüfung losfahren.

Fahren mit E-Scooter: Ja, mit Führerschein Klasse B!

Du hast einen Autoführerschein und fragst Dich, ob Du auch einen E-Roller fahren darfst? Die Antwort lautet: Ja, Du darfst! Wenn Du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du problemlos auf einem E-Scooter von unu durch die Gegend cruisen. Denn bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gelten Elektroroller als Kleinkraftrad. Dafür benötigst Du allerdings kein zusätzliches Fahrzeugzertifikat. Wenn Du allerdings schneller unterwegs sein willst, musst Du ein entsprechendes Zertifikat vorzeigen. Übrigens: Ein E-Scooter ist ein vollwertiges Verkehrsmittel. Deshalb musst Du Dich auch an die Verkehrsregeln halten und zum Beispiel einen Helm tragen.

Führerschein Klasse B: Fahren von Motorrad & Roller jetzt möglich

Du hast den Führerschein der Klasse B und möchtest ein Motorrad oder einen Roller fahren? Seit Januar 2020 ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich – du musst dafür nicht mehr den Führerschein der Klasse A1 machen. Die technische Bezeichnung für die Fahrerlaubnis-Erweiterung lautet „Schlüsselzahl 196“. Eine solche Erweiterung ermöglicht es dir, Motorräder und Roller mit einem Hubraum bis 125 ccm zu fahren. Alles, was du dafür brauchst, ist eine Zusatzqualifikation im Rahmen einer Fahrschule. Diese dauert in der Regel mehrere Tage und kostet dich ein paar Euros. Danach bist du bereit für dein neues Fahrzeug.

 125ccm-Führerscheinklasse: wann kann ich starten?

Führerschein der Klasse 3: Erlaubt das Fahren von Mopeds & Motorrädern

Der Führerschein der Klasse 3 ist der alte Führerschein, der vor dem 14. Januar 1980 erteilt wurde. Mit dieser Lizenz ist es Dir erlaubt, nicht nur ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu fahren, sondern auch ein so genanntes Kleinkraftrad. Dies entspricht der heutigen Klasse A1. Diese Klasse ermöglicht es Dir, ein Motorrad zu fahren, das nicht mehr als 11 kW-Leistung und ein maximales Drehmoment von 95 Nm besitzt. Zudem darf das Fahrzeug ein Leergewicht von nicht mehr als 350 kg haben. Mit einem Führerschein der Klasse 3 kannst Du somit zum Beispiel Mopeds und leichte Motorräder fahren.

Fahrzeuge der Klasse 3: Motorräder, PKW und LKW bis 7,5 t

Du darfst mit Deiner alten Klasse 3 einiges an Fahrzeugen fahren. Grundsätzlich sind Motorräder bis 125 ccm, PKW und LKW bis 7,5 t erlaubt. Damit Du einen besseren Überblick hast, hier eine kleine Zusammenfassung der erlaubten Fahrzeuge: Du darfst mit der Klasse 3 Motorräder bis 125 ccm, PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Wer mit einem größeren LKW unterwegs sein möchte, muss die entsprechende Prüfung ablegen. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Fahrzeug zulässig ist, kannst Du Dich einfach an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

Führerschein Klasse 3: Jetzt auch Motorräder bis 48 PS fahren!

Du hast den Pkw-Führerschein der Klasse 3 schon seit April 1980? Dann kannst Du jetzt auch Motorräder bis 48 PS fahren! Seit April 2013 hast Du die Möglichkeit, nach bestandener 40-minütiger praktischer Prüfung ein Motorrad zu fahren. Aber auch wenn Du bereits einen Motorradschein der Klasse A besitzt, kannst Du durch die Prüfung die Klasse 3 erweitern. Damit kannst Du dann auch ein Auto fahren.

Führerschein Klasse B: A1-Kraftrad oder Leichtkraftrad fahren

Du hast einen Führerschein der Klasse B? Dann hast Du die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad oder ein Motorrad der Klasse A1 zu erhalten. Damit kannst Du Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren, ohne dass Du eine umfassende Ausbildung absolvieren musst. Allerdings musst Du einige Voraussetzungen erfüllen, um eine solche Fahrerlaubnis zu erhalten. Zum einen muss Dein Führerschein bereits seit mindestens drei Jahren gültig sein, zum anderen muss Dein Führerschein keine Einschränkungen enthalten. Außerdem musst Du mindestens 24 Jahre alt sein, um eine solche Fahrerlaubnis zu erhalten. Wenn Du all diese Voraussetzungen erfüllst, kannst Du problemlos ein A1-Kraftrad oder ein Leichtkraftrad fahren.

Führerschein der Klasse A1: B196 Erweiterung erlaubt gleiche Fahrzeuge

Du hast schon den Führerschein der Klasse A1? Dann musst Du jetzt auch nicht mehr umsteigen, denn mit der B196 Erweiterung kannst Du exakt die gleichen Kraftfahrzeuge fahren. Dazu gehören Motorräder, deren Hubraum höchstens 125 cm³ und eine Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) beträgt.

Der einzige Unterschied zwischen der B196 Erweiterung und der A1 Fahrerlaubnis besteht darin, dass die B196 ein Zusatzführerschein ist, den Du zusätzlich zu Deiner A1 Fahrerlaubnis erwerben kannst. So hast Du die Möglichkeit, auch kleinere Motorräder zu fahren, ohne dafür eine neue Fahrerlaubnis anstreben zu müssen.

Fahrzeugklasse L: Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h

Du hast die Klasse B erwähnt, die neben der Klasse L und M auch noch andere Fahrzeugklassen umfasst. Wenn du nur die Klasse L betrachtest, dann gilt Folgendes: Mit einem Fahrzeug der Klasse L darfst du auf öffentlichen Straßen fahren und darfst eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Diese Klasse gilt für Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

 125ccm Führerschein Alter

Kostenplanung A1-Führerschein: Bis zu 2000 Euro sparen

Du solltest bei der Kostenplanung für den A1-Führerschein ungefähr mit 1000 bis 2000 Euro rechnen. Wenn Du Geld sparen möchtest, kann es sich lohnen, den A1-Führerschein gleichzeitig mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) zu machen. Diese Kombination ist meist preiswerter als die Führerscheinklasse A1 einzeln zu machen. Um das beste Angebot zu finden, solltest Du die verschiedenen Fahrschulen vergleichen. Schau Dir auch an, ob Du ein individuelles Fahrtraining bekommst, damit Du effektiv auf die Prüfung vorbereitet wirst.

Führerscheinerneuerung: Umtauschen oder Erneuern?

die Erneuerung des Führerscheins stellen.

Du bist 50 geworden und möchtest weiterhin Lkw und Busse fahren? Dann musst Du Deinen alten Führerschein umtauschen. Dazu musst Du einen Antrag beim Führerscheinamt stellen. Dabei kannst Du entweder Deinen alten Führerschein umtauschen oder eine Erneuerung beantragen. Beachte, dass sich der Führerschein nur dann auf die Klassen C und CE erweitern lässt, wenn Du noch nie einen Unfall verursacht hast, kein Fahrverbot erhalten hast und Deine Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Du musst also eine ärztliche Untersuchung machen lassen und einen Sehtest absolvieren.

Fahren ohne Führerschein? Kann teuer werden!

Du solltest kein Kraftfahrzeug führen, wenn dir die benötigte Fahrerlaubnis fehlt oder dir das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 desselben Gesetzes verboten ist. Wer dennoch gegen dieses Verbot verstößt, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Es lohnt sich also nicht, das Risiko einzugehen, denn das kann teuer werden. Bedenke also, dass es immer besser ist, sich an die Vorschriften zu halten.

KTM 125 Duke: Leistungsstarkes und Stylisches Motorrad

Du suchst nach einem super stylischen und dennoch leistungsstarken Motorrad? Dann schau dir die KTM 125 Duke an! Dieses kleine Kraftpaket ist der messerscharfen KTM 790 Duke wie aus dem Gesicht geschnitten. Es übernimmt dessen Fahrwerkskonzept und ist zudem noch leicht und handlich. KTM gibt das Leergewicht mit 153 Kilogramm an. Somit ist die 125 Duke ein echtes Leichtgewicht unter den Motorrädern. Außerdem kann sie eine Höchstgeschwindigkeit von 114 km/h erreichen. Also, worauf wartest du noch? Lass dich von der KTM 125 Duke begeistern und erlebe ein Fahrerlebnis der Extraklasse!

Führerschein für Motorrad bis 125 ccm – A1 & B196 benötigt

Du hast vor, ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm zu fahren? Dann solltest Du wissen, dass Du für den Betrieb solch eines Motorrades einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 benötigst. Seit dem 19. Januar 2013 ist diese Bestimmung laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Im Rahmen des A1-Führerscheins darfst du allerdings nur Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren. Außerdem musst Du beim A1-Führerschein ein Mindestalter von 16 Jahren erfüllen.

Führerschein Klasse B196: Kosten & Gebühren im Überblick

Willst du einen Führerschein der Klasse B196 machen? Dann solltest du wissen, dass die Kosten dafür je nach Fahrschule und Region unterschiedlich sein können. Im Schnitt liegen die Kosten zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt noch eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Ein B196 Führerschein bietet dir die Möglichkeit, Mopeds und leichte Motorräder zu fahren. Es lohnt sich, die Preise unterschiedlicher Fahrschulen zu vergleichen, um so das beste Angebot für deinen Führerschein zu finden.

Führerschein A1: Kosten, Hubraum & sicheres Fahren

Du möchtest dir ein Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller zulegen und musstest du gerade erst feststellen, dass du dafür den Führerschein A1 benötigst? Da sind die Kosten hierfür ein wichtiges Thema. Laut Experten schwanken die Kosten für einen Führerschein A1 zwischen 1500 und 2000 Euro. Wenn du diese Kosten aufbringen kannst, dann bist du berechtigt, Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm zu fahren. Denke immer daran, dass du eine ausreichende Fahrpraxis hast, bevor du mit einem Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller auf die Straße gehst. Es ist wichtig, dass du die Verkehrsregeln kennst und ein sicheres Fahren im Straßenverkehr gewährleistest.

Fahrerlaubnis B: Jetzt Kraftrad der Klasse A1 fahren!

Du möchtest gerne ein Kraftrad fahren, hast aber keine Fahrerlaubnis der Klasse A1? Dann ist die gute Nachricht, dass du seit Anfang 2020 auch als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B ein Kraftrad der Klasse A1 fahren kannst. Dafür muss man zunächst eine theoretische und praktische Fahrerschulung absolvieren und danach darf man das Motorrad auch ohne die vollständige Ausbildung und Prüfung nutzen. Damit sparst du dir natürlich viel Zeit und Geld und kannst schnell in den Genuss kommen, ein Kraftrad fahren zu dürfen. Also, worauf wartest du noch?

Führerschein A1: Kosten für 16-Jährige vergleichen

Du möchtest endlich deinen Führerschein der Klasse A1 machen? Doch leider bringst du als 16-Jähriger nicht das nötige Kleingeld auf? Dann ist es wichtig, dass du die Kosten kennst, die auf dich zukommen. Die Ausbildung, Übungsfahrten, Sonderfahrten, Theoriestunden und Anmeldegebühren sind ein Faktor, den du beachten musst. Hierfür kannst du mit Kosten zwischen rund 950 € und 1500 € rechnen. Hierbei solltest du allerdings beachten, dass sich je nach Bundesland die Kosten etwas unterscheiden können. Es lohnt sich also, sich über die Kosten vorab zu informieren.

Fahre jetzt ein 125er Motorrad mit Führerschein B oder Klasse 3!

Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Dann kannst du jetzt auch 125er fahren! Allerdings musst du einige Auflagen beachten, bevor du aufs Motorrad steigst. Dazu zählt zum Beispiel, dass du über 21 Jahre alt sein musst, eine entsprechende Prüfung ablegst und eine Zusatzversicherung abschließt. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du schon bald mit deinem 125er losdüsen!

Zusammenfassung

Du darfst 125ccm fahren, sobald du 16 Jahre alt bist. Dazu musst du aber eine entsprechende Fahrerlaubnis haben. Diese bekommst du, wenn du die theoretische und die praktische Prüfung bestanden hast. Viel Erfolg!

Fazit: Zusammenfassend kann man sagen, dass du mit 16 Jahren und einer bestandenen Fahrprüfung ein 125ccm-Motorrad fahren darfst. Aber du solltest beachten, dass du erst dann mit dem Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren darfst, wenn du einen Führerschein der Klasse A1 besitzt. So bist du sicher unterwegs und kannst deinen Spaß auf dem Motorrad genießen.

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