Du hast eine neue Stelle angetreten und hast nun Zugriff auf einen Firmenwagen? Wie aufregend! Aber was sind die Regeln, wer darf ihn fahren und wie wird er richtig genutzt? In diesem Artikel werden wir uns ansehen, welche Regeln für den Umgang mit dem Firmenwagen gelten, damit du deine neue Errungenschaft richtig nutzen kannst. Lass uns also loslegen!
Der Firmenwagen darf nur von den Mitarbeitern gefahren werden, die dazu berechtigt sind. Diese Berechtigung muss vom Vorgesetzten erteilt werden und muss schriftlich bestätigt werden. Wenn du berechtigt bist, den Firmenwagen zu fahren, denke daran, dass du ihn sorgfältig behandeln musst und dass du immer den Verkehrsregeln folgen musst. Falls du Fragen hast, wende dich an deinen Vorgesetzten.
Firmenwagen als Jobbonus: Vorteile und Einschränkungen
Du bekommst im Job einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt? Glückwunsch, dann hast du dir ein schickes Extra verdient! Allerdings kann es sein, dass dein Arbeitgeber ein Verbot der Privatnutzung einführt und den Firmenwagen nur betrieblich zulässt. Ein solches Verbot hat aber auch seine Vorteile. So kannst du zum Beispiel die Kosten sparen, die durch die Nutzung des Fahrzeugs auf dich zukommen würden. Das schont deinen Geldbeutel und du musst dir keine Sorgen machen, dass du für Reparaturen oder Unfälle aufkommen musst. Trotzdem solltest du deinen Arbeitgeber immer vorher um Erlaubnis fragen, wenn du das Firmenauto auch privat nutzen willst.
Recht auf einen Dienstwagen als Arbeitnehmer?
Normalerweise hast Du als Arbeitnehmer kein Recht auf einen Dienstwagen. Ob Dir ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, entscheidet sich durch den Arbeits- oder Managervertrag, der zwischen Dir und Deinen Arbeitgeber abgeschlossen wurde. In manchen Fällen kann der Dienstwagen Teil der Entlohnung sein. Wenn aber kein Vertrag existiert, der Dir ein Auto garantiert, kannst Du auch nicht darauf hoffen, dass Dir ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird.
Vorteile eines Dienstwagens – Solltest du einen haben?
Du hast keinen Anspruch auf einen Firmenwagen, wenn du selbstständig oder in einer Position mit keiner festen Arbeitsstätte bist. Dennoch kann es durchaus vorteilhaft sein, einen Dienstwagen zu haben. Dieser kann dir helfen, deine geschäftlichen Fahrten zu organisieren und du sparst Kosten für Benzin, Reifen und Wartung. Wenn du dennoch keinen Dienstwagen möchtest, kannst du dein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten nutzen. Allerdings musst du hier sehr genau auf die Kosten achten und diese nachweisen können.
Firmenwagen: Wer bekommt sie und wer nicht?
Du hast vielleicht schon mal gehört, dass viele Firmen ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Doch wer bekommt eigentlich diese Autos? Laut einer Studie bekommen rund 23 Prozent aller Beschäftigten ein Firmenfahrzeug gestellt. Die meisten davon sind Vertriebsmitarbeiter. Da sie oft viel unterwegs sind, ist es für sie wichtig, ein Auto zu haben. Aber es gibt auch andere Abteilungen, die Firmenwagen erhalten: Mitarbeiter aus den Marketing- und PR-Abteilungen können sich auf die teuersten Autos freuen. Diese sind besonders wichtig, um einen professionellen Eindruck zu machen, wenn sie Kunden besuchen oder Messen besuchen.
Erstattung der Tankfüllungskosten im Urlaub: LAG Hamm, Urteil 2 Sa 16/12
2 Sa 16/12).
Du hast einen Urlaub geplant und musst mit dem Auto dorthin fahren? Dann solltest du wissen, dass du deinen Arbeitgeber bitten kannst, die Kosten für die Tankfüllung zu übernehmen. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm sind solche Kosten im Urlaub des Arbeitnehmers abgedeckt. Aber Achtung: Wenn dein Arbeitgeber die Kosten nicht erstatten möchte, muss er das ausdrücklich regeln (LAG Hamm, Urteil vom 322012, Az. 2 Sa 16/12). Mein Tipp: Sprich vorher mit deinem Arbeitgeber und kläre ab, ob du die Kosten erstattet bekommst.
Kann ich meinen Firmenwagen in den Urlaub nehmen?
Du willst wissen, ob du deinen Firmenwagen auch in den Urlaub fahren darfst? Einen Blick in deinen Überlassungsvertrag lohnt sich in jedem Fall. Sollte er besagen, dass die private Nutzung ohne Einschränkungen erlaubt ist, kannst du also mit deinem Firmenwagen überall hin fahren – und das sogar in den Urlaub. Ob es dafür aber eventuell noch weitere Bedingungen gibt, kannst du natürlich auch direkt bei deinem Arbeitgeber nachfragen.
Firmenwagen: Wie funktioniert die Steuer?
Du hast einen Firmenwagen und fragst Dich, wie es mit der Steuer funktioniert? Grundsätzlich wird der geldwerte Vorteil, den Du durch die Nutzung des Firmenwagens erhältst, vom Finanzamt als Anscheinsbeweis angenommen. Deshalb wird der geldwerte Vorteil zunächst zu Deinem Bruttolohn hinzugerechnet. Dann wird er aber wieder von Deinen Nettobezügen abgezogen. Somit wird die Nutzung des Firmenwagens in der Regel nicht besteuert. Allerdings kann es sein, dass Du unter bestimmten Umständen andere Steuern zahlen musst. Achte deshalb immer darauf, dass Dein Arbeitgeber Dir die richtigen Informationen zur Steuerberechnung liefert.
Kosten eines Firmenwagens: Was musst Du beachten?
Du hast einen Firmenwagen? Dann weißt Du sicherlich, dass die Kosten je nach Fahrzeugmodell variieren. Durchschnittlich musst Du als Arbeitgeber mit monatlichen Kosten von 300 Euro rechnen. Kleinwagen kosten circa 200 Euro, während Mittelklassefahrzeuge mit etwa 400 Euro zu Buche schlagen. Aber auch höherwertige Fahrzeuge können deutlich teurer sein. Wichtig ist, dass Du auf die laufenden Kosten achtest, damit du nicht zu viel bezahlst. Achte also auf die für Dich geltenden Regelungen und stell sicher, dass Du nur das bezahlst, was Du auch wirklich brauchst.
Spare Geld beim Kauf des Firmenwagens: 400-800€ pro Monat
Der Arbeitgeber kann durch die Wahl des passenden Firmenwagens eine Menge Geld sparen. Denn die Kosten für einen Firmenwagen können dabei je nach Fahrzeugwahl und Nutzung variieren. So liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Firmenwagen bei 400,- Euro pro Monat. Solltest du ein eher kostengünstiges Fahrzeug wählen, kannst du mit Kosten von ca. 150,- Euro pro Monat rechnen. Hochwertige Fahrzeuge wiederum können bis zu 800,- Euro pro Monat kosten. Daher lohnt es sich, beim Kauf eines Firmenwagens vor allem auf die Kosten zu achten und auf ein Fahrzeug zu setzen, dass den Ansprüchen an Leistung und Komfort entspricht und dennoch kostengünstig bleibt.
Geldwerten Vorteil durch Dienstwagenversteuerung mindern?
Hast du einen Dienstwagen und musst dafür den Ladestrom selbst bezahlen? Dann solltest du wissen, dass sich das auf den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenversteuerung auswirkt. Der geldwerte Vorteil wird durch Pauschalbeträge gemindert, die je nach Dienstwagenmodell variieren. Wenn du regelmäßig nachladen musst, solltest du daher die Kosten für den Ladestrom direkt durch deinen Arbeitgeber erstattet bekommen. So hast du eine finanzielle Entlastung.
Firmenwagen an Arbeitnehmer: Geldwerten Vorteil ermitteln
Du möchtest Deinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur privaten Nutzung anbieten? Dann solltest Du bedenken, dass sie dafür einen geldwerten Vorteil erhalten und somit dieser steuerpflichtig ist. Die Höhe des geldwerten Vorteils ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert des Fahrzeugs und dem, was der Arbeitnehmer an den Fiskus zahlen muss. Damit Deine Mitarbeiter den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung des Firmenwagens in ihrer Steuererklärung angeben können, solltest Du ihnen eine entsprechende Aufstellung zur Verfügung stellen. Dafür kannst Du einen Fahrtenbuchauszug erstellen, in dem die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und die entsprechenden Kosten für den Betriebsfahrzeugverkehr aufgeführt sind.
Kfz-Kostenübernahme durch Arbeitgeber: 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode
Das Gesetz sieht sowohl bei der 1%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode vor, dass der Arbeitgeber die Kfz-Kosten übernimmt, wenn er einem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich um ein Firmenfahrzeug oder auch um ein Privatfahrzeug handeln. Durch die 1%-Regelung wird der Mitarbeiter dazu verpflichtet, einmal im Monat eine bestimmte Steuer abzuführen. Durch die Fahrtenbuchmethode muss der Mitarbeiter seine Fahrten und Kosten genau dokumentieren, z.B. über Tankquittungen, und diese dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. In beiden Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
Fahrzeugreinigung: Wer zahlt? Arbeitgeber oder Mitarbeiter?
Kommen Poolfahrzeuge zum Einsatz, ist die Regelung meist ganz einfach: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die regelmäßige Reinigung. In anderen Fällen, bei denen es sich um personengebundene Fahrzeuge handelt, die ausschließlich dienstlich genutzt werden, hängt es von den jeweils vereinbarten Bestimmungen im Arbeitsvertrag ab. Hier zahlt normalerweise der Arbeitgeber die Reinigungskosten. Wenn ein Mitarbeiter ein Fahrzeug für den beruflichen Einsatz privat anmietet, kann es aber auch sein, dass er die Kosten für die Reinigung übernehmen muss.
Geld sparen durch Dienstwagen-Privatnutzung – Tipps & Vorteile
Mit dem Recht, einen Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen, kannst Du als Arbeitnehmer einiges an Geld sparen. So musst Du Dein eigenes Fahrzeug nicht mehr nutzen und sparst Dir so Kosten für Benzin und Wartung. Auch die Wartung des Dienstwagens übernimmt in der Regel Dein Arbeitgeber, was Dir nochmals Geld sparen kann. Zudem kannst Du den Dienstwagen auch für berufliche Tätigkeiten benutzen. So kannst Du zum Beispiel Kundentermine oder andere Dienstreisen mit dem Dienstwagen unternehmen und musst nicht Dein eigenes Fahrzeug nutzen. Auch das schont Deine Geldbörse.
Betriebliches oder Privatvermögen? Dein Auto – Deine Wahl!
Du hast die Wahl: Entweder stellst Du Dein Auto als betriebliches Vermögen oder als Privatvermögen ein. Wenn mehr als 50 Prozent der Nutzung betrieblich ist, gehört das Fahrzeug zum betrieblichen Vermögen. Sollte der geschäftliche Nutzungsanteil unter 10 Prozent liegen, ist Dein Auto zu Deinem Privatvermögen zu zählen. Aber was ist, wenn der Nutzungsanteil zwischen 10 und 50 Prozent liegt? Dann hast Du die Wahl, in welcher Kategorie Du Dein Auto einstufen möchtest. Es liegt also ganz bei Dir.
Firmenwagen privat nutzen? So minderst Du Dein Netto-Einkommen
Du nutzt den Firmenwagen für private Zwecke? Dann solltest Du Dir bewusst sein, dass Du Dein Netto-Einkommen dadurch mindern kannst. Der Grund hierfür: Wenn Du den Dienstwagen privat nutzt, sollst Du den geldwerten Vorteil dafür versteuern. Je teurer Dein Auto und je länger Deine Wegstrecke ist, desto höher ist der Betrag, den Du an das Finanzamt abführen musst. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir über die Kosten und Folgen dieser Entscheidung im Klaren bist.
Mitarbeiter darf Dienstwagen nicht einfach wegnehmen – Thorsten Weigelt
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Dienstwagen nicht einfach so wegnehmen – es sei denn, er hat eine gute Begründung dafür. Laut dem Arbeitsrechtsexperten Thorsten Weigelt handelt es sich hierbei um eine Leistung des Arbeitgebers, die gegen die Arbeitsleistung des Mitarbeiters aufgewogen wird. „Die Privatnutzung des Firmenwagens gilt genauso wie der monatlich gezahlte Lohn als Gegenleistung für die tägliche Arbeit des Mitarbeiters“, so Weigelt. Ein Unternehmen muss daher einen triftigen Grund haben, wenn es einem Mitarbeiter den Dienstwagen wieder wegnehmen möchte. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht in ausreichendem Maße erbringt oder gegen die Regeln des Unternehmens verstößt.
Firmenwagen statt Gehaltserhöhung: Kann sich das lohnen?
Du als Arbeitgeber hast mit Sicherheit schon darüber nachgedacht, ob ein Firmenwagen eine angenehme Alternative zu einer klassischen Gehaltserhöhung sein kann. Meistens macht sich ein Firmenwagen anstelle einer Gehaltserhöhung finanziell viel deutlicher bemerkbar und ist ein wesentlicher Pluspunkt für die Mitarbeiter. Allerdings hängt es von vielen Faktoren ab, ob und wann sich ein Firmenwagen lohnt. Zu den Faktoren gehören beispielsweise die Steuerliche Absetzbarkeit, die Kosten für den Unterhalt des Wagens und die Höhe des steuerfreien Sachbezugs. Auch solltest Du berücksichtigen, wie lange Dein Mitarbeiter voraussichtlich bei Dir bleiben wird.
Wertverlust eines Dienstwagens: Kosten niedrig halten
Der Wertverlust eines Dienstwagens ist ein wichtiger Aspekt, um zu entscheiden, ob sich der Kauf lohnt. Denn ein Dienstwagen ist auch eine Investition mit einem Wert, der sich im Laufe der Zeit verringert. Je mehr man privat fährt, desto schneller schmilzt der Wert. Die meisten Unternehmen legen ein bestimmtes Tankbudget für den Monat fest, um die Kosten niedrig zu halten. Schließlich möchten sie nicht, dass du mehr fährst, als du es ohnehin musst. Doch ein Dienstwagen ist nicht nur eine Investition, sondern auch ein Beispiel für eine gute Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehung. Denn es bedeutet, dass dein Arbeitgeber an dich denkt und dir einen Komfort bieten möchte, den du vielleicht sonst nicht hättest.
Firmenwagen: Kfz-Versicherung des Arbeitgebers & private Nutzung
Für Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen nutzen, ist es wichtig zu wissen, dass die Kfz-Versicherung des Arbeitgebers bei Unfällen in der Regel eintritt. Aber Achtung: Falls der Unfall im Zusammenhang mit einer privaten Nutzung des Firmenwagens steht, besteht die Möglichkeit, dass auch der Arbeitnehmer über eine Selbstbeteiligung einen Teil der Kosten übernehmen muss. Daher solltest Du Dich vor der Nutzung eines Firmenwagens unbedingt über die genauen Bedingungen informieren. Denn je nach Kfz-Versicherung können die Konditionen variieren.
Schlussworte
Der Firmenwagen darf nur von den Personen gefahren werden, die dafür autorisiert sind. Normalerweise sind das diejenigen, die in der Position sind, die das Fahren des Firmenwagens erfordert. Wenn du eine Ausnahme machen möchtest, musst du dich an deinen Vorgesetzten wenden, um die Genehmigung zu erhalten.
Zusammenfassend können wir sagen, dass der Firmenwagen nur von Personen genutzt werden darf, die ausdrücklich dazu befugt sind. So kannst du sicher sein, dass der Firmenwagen verantwortungsbewusst und sicher genutzt wird.