Alles, was du mit deinem neuen Führerschein fahren darfst – Hier findest du die Antworten!

Neuer Führerschein: Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Hey du!
Du hast deinen Führerschein endlich in der Tasche und bist stolz auf deine Leistung? Wir gratulieren dir dazu! Aber was kannst du jetzt eigentlich mit deinem neuen Führerschein fahren? Keine Sorge, wir erklären es dir!

Du darfst mit dem neuen Führerschein alles fahren, was du vorher auch schon fahren durftest. Wenn du also den Führerschein für die Klasse B hast, darfst du alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren, die auch mehr als 8 Sitze haben dürfen. Allerdings musst du immer noch das Fahrzeug und die Fahrstrecke beherrschen, damit du sicher unterwegs bist.

Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen dürfen mehr Gewicht haben

Du hast schon mal von einer Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts gehört? Der Richtlinien-Entwurf sieht zwar keine grundsätzliche Anhebung vor, aber dafür eine tolle Ausnahme: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, darunter auch Wohnmobile, können künftig mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4250 kg mit der Klasse B gefahren werden. Das ist eine coole Sache, oder? Wir sind uns sicher, dass viele Menschen ihren Urlaub jetzt noch entspannter gestalten können.

Fahre Zugmaschinen der Klassen L & M mit max. 40 km/h

In Klasse B sind auch die Klassen L und M mit eingeschlossen. Mit der Klasse L darfst Du Zugmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Diese Zugmaschinen werden vor allem für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt. Es ist also wichtig, dass Du die gesetzlichen Vorgaben beachtest und die Maschine nur in dem vorgesehenen Rahmen einsetzt.

Motorradfahren mit Autoführerschein: Ab jetzt möglich!

Du willst auch mal auf zwei Rädern durch die Gegend cruisen? Seit Ende 2019 kannst Du das sogar mit Deinem Autoführerschein! Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Motorradfahren mit dem Autoführerschein möglich. Genauer gesagt, darfst Du mit Deinem Führerschein der Klasse A1 leichte Krafträder fahren, die über einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also maximal 15 PS, verfügen. Solltest Du noch keinen Autoführerschein besitzen, so kannst Du diesen in einer Fahrschule machen und schon bald mit dem Motorrad losfahren.

Führerschein-Erweiterung Klasse B: Motorradfahren ab 24 Jahren.

Du hast den Führerschein der Klasse B und möchtest Motorrad fahren? Seit Januar 2020 ist das möglich! Mit der sogenannten Führerschein-Erweiterung der Klasse B (Schlüsselzahl 196) darfst Du Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Die Voraussetzungen für die Erweiterung sind jedoch streng: Du musst mindestens 24 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Wenn Du diese Bedingungen erfüllst, kannst Du Dir ganz einfach deine Fahrerlaubnis erweitern lassen. So kannst Du bald auf deinem Motorrad oder Roller die Straßen unsicher machen!

Neuer Führerschein: Welche Fahrzeuge darf ich jetzt fahren?

Führerscheinklasse 4: Leistungsstarke Motorroller und E-Bikes fahren

Mit dem Führerschein Klasse 4 bist du berechtigt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h zu fahren. Darüber hinaus berechtigt der Führerschein auch zum Führen von Fahrrädern mit einem Hilfsmotor. Dieser darf eine Leistung von maximal 4 kW und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Es ist also möglich, mit dieser Führerscheinklasse sowohl leistungsstarke Motorroller als auch leichte E-Bikes zu fahren.

Klasse B-Führerschein: Jetzt auch Motorrad & Roller fahren!

Du hast deinen Klasse B-Führerschein schon in der Tasche? Ab sofort kannst du einfach und ohne Prüfung auch Motorräder und Roller im Leichtkraftrad-Bereich bis zu einer Leistung von 11 kW fahren. Seit Januar 2020 gibt es die Erweiterung des Führerscheins und über 130000 Autofahrer haben die Möglichkeit genutzt. Dies bringt eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten. Du hast die Chance, auch mal vom Auto aufs Bike zu wechseln und die Vielfalt an Wegen zu erkunden. Insbesondere bei kürzeren Strecken, die du mit dem Auto oft vermeiden würdest, lohnt es sich, aufs Motorrad auszuweichen. Eine sichere Motorradfahrt setzt aber auch die richtige Ausrüstung voraus. Das gilt vor allem für den Schutz. Investiere also in einen Schutzhelm, Motorradstiefel und Protektoren, bevor du aufs Bike steigst.

Klasse A1: Motorrad & Dreiradfahren mit Hubraum/Leistungsgrenze

Du, der Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1, bist berechtigt, Motorräder und Dreiräder zu fahren. Das Motorrad darf einen Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Leistung von 11 KW nicht überschreiten. Dreiräder hingegen dürfen eine Höchstleistung von 15 KW und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Daher ist es wichtig, dass Du die technischen Daten des jeweiligen Fahrzeugs kennst, um zu gewährleisten, dass Du die Anforderungen erfüllst.

Führerschein Klasse B: Transportiere Personen & Güter inkl. Anhänger

mit einem Anhänger.

Du möchtest einen Führerschein der Klasse B machen? Dann bist du hier genau richtig! Mit diesem Führerschein kannst du verschiedene Fahrzeuge fahren, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg haben und zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) gebaut und ausgelegt sind. Damit eignet sich dieser Führerschein vor allem für Fahrzeuge, die Personen oder Güter befördern. Darüber hinaus können mit dieser Fahrerlaubnis auch Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht gezogen werden. So kannst du ganz flexibel deine Fahrten unternehmen.

Führerschein der Klasse 3 – Was Du fahren darfst & wie Du Dich informieren kannst

Ja, Du darfst mit Deinem Führerschein der Klasse 3 Motorräder bis 125 ccm, sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Wichtig ist, dass Du Dich an die geltenden Geschwindigkeits- und Verkehrsregeln hältst. Außerdem musst Du für den Führerschein der Klasse 3 mindestens 17 Jahre alt sein.

Du musst Deinen Führerschein der Klasse 3 nicht umschreiben lassen. Die alten Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4 und 5) sind weiterhin gültig und können auch noch in Zukunft benutzt werden. Allerdings musst Du Dich dann eventuell auf andere Fahrzeuge beschränken, wenn sich in der Zwischenzeit etwas an den Verkehrsvorschriften geändert hat. Es empfiehlt sich daher, sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Führerscheinklasse B: Anhänger bis 750 kg zulässig

Inhaber der Führerscheinklasse B können mit ihrem Auto Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen. Solltest Du Anhänger mit einer höheren zulässigen Masse transportieren wollen, musst Du auf die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger achten. Diese darf 3,5 t nicht übersteigen, damit Du legal fahren kannst. Schau daher, dass Du die Masse immer im Blick behältst.

 Neuen Führerschein nutzen, um Autos, Motorräder, Traktoren und andere Fahrzeuge zu fahren

Fahren mit einem Wohnmobil bis 3,5 t: Führerschein Klasse B

Du möchtest gerne ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen fahren? Dann kannst Du das mit einem Führerschein der Klasse B machen. Solltest Du noch die alte Klasse 3 besitzen, ist es auch kein Problem, denn dann darfst Du Dich ganz entspannt ans Steuer dieser Wohnmobile setzen. Mit einem Führerschein der Klasse B darfst Du zudem Fahrzeuge, die ein höheres Gewicht als 3,5 Tonnen haben, anhängen. So kannst Du problemlos ein Anhänger mitnehmen.

LKW fahren mit PKW-Führerschein – C1-Führerschein für schwere LKWs

Du kannst ganz einfach einen LKW fahren, solange er ein Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen hat. Dann brauchst Du nur einen normalen PKW-Führerschein (Klasse B). Aber sobald Dein LKW schwerer als 3,5 Tonnen ist, musst Du einen C1-Führerschein haben, um ihn fahren zu dürfen. Dieser Führerschein ist speziell für schwere LKWs und Busse. Aber keine Sorge, er ist leicht zu bekommen. Alle offiziellen Fahrschulen bieten Kurse an, in denen Du Deinen C1-Führerschein bekommen kannst.

Führerschein der Klasse 3: Jetzt Motorradtouren unternehmen!

Wenn Du den Führerschein der Klasse 3 vor dem 14. April 1980 erhalten hast, dann bist Du berechtigt, auch Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu fahren. Dies entspricht der heutigen Klasse A1. Damit kannst Du viele spannende Touren unternehmen. Du kannst zum Beispiel auf dem Motorrad zu einem Wochenendausflug starten oder längere Reisen unternehmen. Was auch immer Du vorhast – ein Fahrzeug dieser Klasse bietet Dir viele Möglichkeiten. Natürlich musst Du einige Vorschriften beachten. Dazu gehört, dass Du ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben musst, um ein solches Fahrzeug zu fahren. Darüber hinaus musst Du eine Prüfung ablegen, um die Zulassung zu erhalten. Aber wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, steht einer aufregenden Motorradtour nichts mehr im Wege.

125er-Motorrad fahren mit Führerschein der Klasse B/Klasse-3-Fahrerlaubnis

Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis und möchtest jetzt gerne ein 125er-Motorrad fahren? Ab jetzt ist das kein Problem mehr, denn die neue Regelung erlaubt es Autofahrern, auch 125er-Motorräder zu pilotieren. Allerdings gibt es dafür einige Auflagen, die du unbedingt beachten musst. Zum Beispiel benötigst du eine entsprechende Fahrerlaubnis. Wenn du sie hast, steht einer entspannten Ausfahrt mit dem 125er-Motorrad nichts mehr im Weg. Also, worauf wartest du noch? Auf geht’s!

Erhalte deinen 125-Kubik-Führerschein – 16 Jahre alt? Ja!

Du hast 16 Jahre erreicht und überlegst, ob du ein 125ccm-Motorrad kaufen und fahren kannst? Ja, das darfst du! Allerdings musst du zuerst die richtige Fahrerlaubnis erwerben. Der 125-Kubik-Führerschein ist speziell für Jugendliche geeignet und ermöglicht die Fahrt mit einem Motorrad mit 125ccm. Dafür musst du eine Theorieprüfung ablegen und eine praktische Prüfung bestehen. Wenn du die Prüfungen erfolgreich absolviert hast, ist es dir erlaubt, ein solches Motorrad zu fahren. Geh am besten zu einem Führerschein-Kurs und lerne, wie du sicher auf deinem Motorrad unterwegs bist. Wir wünschen dir viel Erfolg!

Führerschein Klasse B197: Einfachere Erlangung möglich

Am 14. Februar 2021 wurde die Klasse B durch die noch leichter zu erlangende Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) ersetzt. Damit darfst Du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Um den Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 zu erlangen, musst Du eine Fahrausbildung und eine abschließende Prüfung absolvieren. Hierbei wird Dir das Fahren auf einem Auto mit Automatikgetriebe beigebracht, da diese mittlerweile immer häufiger vorkommen.

Führerscheinklasse B: Gewichtslimit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erhöht

Als Führerscheinbesitzer der Klasse B hast Du künftig die Möglichkeit, noch schwerere Fahrzeuge zu bewegen. Laut den neuen Regelungen wird das Gewichtslimit (zulässige Gesamtmasse) von bisher 3,5 Tonnen auf künftig 4,25 Tonnen angehoben. Dadurch erhältst Du die Möglichkeit, eine größere Vielfalt an Fahrzeugen zu lenken. So kannst Du beispielsweise mit einem schweren LKW oder einem Wohnmobil unterwegs sein. Für diejenigen unter uns, die ein Faible für Fahrzeuge haben, ist das eine sehr gute Nachricht!

Führerschein der Klasse C1E für über 50-Jährige notwendig

C1E notwendig.

Du bist 50 Jahre oder älter und hast den Führerschein der Klasse 2? Dann ist leider Schluss mit dem Fahren von Fahrzeugen über 7,5 t. Damit Du trotzdem weiterhin die Chance hast, in dieser Fahrzeugklasse zu fahren, musst Du Deinen Führerschein auf die Klasse CE bzw. C1E umschreiben lassen. Der Umschreibevorgang ist unkompliziert und kann in der Regel problemlos über das zuständige Führerscheinbehörde erledigt werden. Wichtig ist, dass Du bei der Umschreibung noch gesundheitlich fit bist und ein ärztliches Gutachten vorlegen kannst. Und schon kannst Du auch über 50 weiterhin Fahrzeuge über 7,5 t fahren.

Führerschein Klasse C1: Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren

Du möchtest einen Führerschein der Klasse C1 erwerben? Damit bist Du in der Lage, Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu bewegen. Der Führerschein C1 berechtigt Dich, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm und nicht mehr als 7.500 Kilogramm zu fahren. Dabei darf das Fahrzeug maximal acht Sitzplätze, inklusive des Führersitzes, haben.
Um den Führerschein C1 zu erwerben, musst Du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Erst nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du dein Führerscheindokument.

Was steht auf Deinem Führerschein? Ablauf, Nummer & Klassen

Du fragst Dich, was steht eigentlich auf Deinem Führerschein? In Feld 4b ist der Vermerk, wann Dein Führerschein abläuft. Wenn die Gültigkeit abgelaufen ist, musst Du ihn verlängern lassen. In Feld 5 steht die eindeutige Nummer Deines Führerscheins. Auf der Vorderseite von Feld 9 sind die Fahrerlaubnisklassen aufgeführt, die Du darfst. Auf der Rückseite stehen dann alle Klassen, für die Du eine Fahrerlaubnis hast. Wenn Du noch mehr wissen willst, zum Beispiel, welche Klassen Du noch fahren darfst, aber noch keine hast, dann kannst Du einen Blick in die Fahrerlaubnisverordnung werfen. Dort stehen alle Klassen, die es in Deutschland gibt und welche Voraussetzungen es dafür braucht, sie zu erwerben.

Schlussworte

Mit deinem neuen Führerschein darfst du alles fahren, was deiner Fahrerlaubnis entspricht. Wenn du einen Führerschein der Klasse B hast, darfst du zum Beispiel Personenkraftwagen, Kleintransporter und Motorräder bis zu einem bestimmten Hubraum fahren. Schau am besten im Führerschein nach, welche Klasse du hast und was du damit fahren darfst.

Du darfst jetzt endlich viele neue Fahrzeuge fahren, die du vorher nicht fahren durftest. Genieße es und hab immer ein Auge auf die Verkehrsregeln, damit du sicher unterwegs bist!

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