Hallo!
Heute möchte ich dir ein paar Infos zum Thema „Begleitetes Fahren“ geben. Du hast sicherlich schon davon gehört und vielleicht auch schonmal davon profitiert. Aber wie viele Personen begleiten dich eigentlich beim begleiteten Fahren? Ich will dir das heute mal genauer erklären.
Beim begleiteten Fahren dürfen maximal zwei Personen im Auto sein. Der Fahrschüler und ein Fahrlehrer. Der Fahrschüler muss immer das Steuer führen, aber der Fahrlehrer kann bei Bedarf eingreifen.
Begleitung einer Klinik- oder Kuraufenthalts: Kostenübernahme durch Krankenkasse
Du willst jemanden in eine Klinik oder zu einer Kur begleiten? Dann solltest Du wissen, dass die Kosten für die Begleitperson in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine solche Begleitung medizinisch notwendig ist. Daher ist es wichtig, dass Du einen entsprechenden Antrag bei Deiner Krankenkasse stellst. Wichtig ist außerdem, dass die Begleitperson während des Aufenthalts ständig anwesend ist. Auch die Unterbringung der Begleitperson muss durch die Krankenkasse beglichen werden. Die Kosten für die Unterkunft sind jedoch meistens begrenzt. Es ist also wichtig, dass Du Dich bei Deiner Krankenkasse über die Kostenübernahme informierst, bevor Du jemanden begleitest.
Kostenerstattung für Begleitung kranker Babys/Kinder/Behinderten
Du als Elternteil oder Angehöriger kannst, wenn du ein krankes Baby oder Kind begleitest, oder einen Behinderten, die Kosten für die Begleitung von der Krankenkasse erstattet bekommen. Dadurch ist es möglich, dass du dein Kind oder deinen Angehörigen bei medizinisch notwendigen Behandlungen unterstützen, und somit die Anwendung der Leistungen sicherstellen kannst. Diese Begleitung ist für dich als Elternteil oder Angehöriger kostenlos.
Aufsichtspflicht als Begleitperson für Kinder – Aufgaben und Verantwortung
Als Begleitperson hast Du die wichtige Aufgabe, die Aufsichtspflicht über die Kinder zu übernehmen. Deine Aufgabe ist es, die Kinder am Bestimmungsort abzuholen und auch wieder abzugeben. Es ist aber nicht deine Aufgabe, die Kinder aus der Wohnung oder von der Haustür abzuholen, es sei denn, dass ein besonderer Vertrag dazu abgeschlossen wurde. In diesem Fall ist es deine Aufgabe, die Abholung und Übergabe rechtzeitig zu organisieren und zu koordinieren. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinder während der Fahrt und des Ausfluges sicher sind und dass ihr Ziel rechtzeitig erreicht wird.
Begleiter für Fahrprüfung finden: Diese Regeln gelten
Du möchtest gerne jemanden dabei haben, der dich bei deiner Fahrprüfung begleitet? Dann musst du ein paar Dinge beachten. Die Person, die dich begleitet, muss mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem ist es wichtig, dass sie schon seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B ihr Eigen nennt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Denn nur so kann sie dich professionell unterstützen und dich bei deiner Fahrprüfung bestmöglich unterstützen.

Vorsicht beim Fahren in der Probezeit: Vermeide einen Führerscheinentzug
Hast du in der Probezeit geblitzt werden, ist das nicht gerade angenehm. Aber auch beim begleiteten Fahren kann es vorkommen, dass du geblitzt wirst. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn du noch in der Probezeit bist. Wurde dir ein Aufbauseminar zur Vermeidung eines Führerscheinentzugs verordnet, so begehst du mit einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung die zweite Straftat. Nach der Begehung der zweiten Straftat kann ein Führerscheinentzug nicht mehr vermieden werden. Es ist daher wichtig, dass du in der Probezeit besonders vorsichtig bist und die Geschwindigkeitsvorgaben einhältst. Achte daher auf dein Tempo, wenn du hinter dem Steuer sitzt. Denn nur so kannst du sichergehen, dass du nicht geblitzt wirst und du deinen Führerschein behältst.
Autos mit 17 fahren: Welche sind erlaubt?
Du hast mit 17 Jahren endlich deinen Führerschein in der Tasche und fragst dich, welche Autos du jetzt fahren darfst? Grundsätzlich gilt: Alle Autos, die du auch mit dem normalen Führerschein der Klasse B bewegen darfst, sind auch mit 17 erlaubt. Ob es aber schlau ist, gleich in einem rasanten 500 PS-Sportwagen loszufahren, muss jeder für sich selber entscheiden. Denn auch wenn du es technisch kannst, solltest du dir überlegen, ob du die notwendige Erfahrung und Routine hast, um ein solches Fahrzeug sicher bewegen zu können.
17-Jährige: Wisse, dass die Probezeit bei jungen Fahrern 2 Jahre dauert
Du hast mit 17 deinen Führerschein gemacht? Dann weißt du sicherlich, dass die Probezeit bei jungen Fahrern zwei Jahre dauert. Sie beginnt schon, wenn du die Prüfbescheinigung bekommst. Wenn du also schon ein Jahr begleitendes Fahren hinter dir hast und dann 18 wirst, hast du bereits ein Jahr deiner Probezeit absolviert. Beachte aber, dass du in der Probezeit ein paar Regeln einhalten musst, um deinen Führerschein zu behalten. Bspw. dürfen junge Fahrer nicht alkoholisiert fahren und sollten auch keine Punkte in Flensburg sammeln. Vermeide also besser jegliches Risiko.
KFZ-Versicherung: Aufpreis für Begleitfahrer17-Teilnehmer
Ja, wenn Du einen Begleitfahrer17-Teilnehmer in Deinen Fahrerkreis aufnimmst, wird Deine Autoversicherung in der Regel etwas teurer. Die meisten Kfz-Versicherer erheben dafür einen moderaten Aufpreis. Aufgrund der erhöhten Risiken, die mit unerfahrenen Fahrern verbunden sind, müssen die Versicherungen mehr Geld verlangen. Bevor Du einen Begleitfahrer17-Teilnehmer in Deinen Fahrerkreis aufnimmst, solltest Du Dich bei Deiner Versicherung über die Kosten erkundigen, um eine teure Überraschung zu vermeiden. Beachte aber, dass ein erfahrener Begleitfahrer17-Teilnehmer in der Regel sicherer fährt als ein unerfahrener Fahrer, der ohne Begleitung fährt. Daher kann sich die zusätzliche Investition lohnen.
Führerschein gemacht? Kfz-Versicherung sparen durch BF17
Du hast gerade den Führerschein gemacht und möchtest ungern zu viel Geld für deine Autoversicherung ausgeben? Dann kann dir begleitetes Fahren helfen. Viele Kfz-Versicherungsanbieter bieten Fahranfängerinnen und Fahranfängern, die an der Prüfung BF17 teilgenommen haben, einen Preisvorteil in Form einer besseren Schadensfreiheits-Einstufung. Dadurch kannst du bei deiner Kfz-Versicherung bares Geld sparen. Auch wenn du einen Unfall hast, profitierst du davon, denn deine Kfz-Versicherung wird nur einen geringen Teil der Kosten übernehmen. Wenn du mehr über die Vorteile von begleitetem Fahren erfahren möchtest, dann informiere dich am besten direkt bei deinem Kfz-Versicherungsanbieter.
Vorteile des Fahrens als Begleitperson auf dem Beifahrersitz
Außerdem haben sie eine bessere Übersicht.
Muss ich als Begleitperson bei der Fahrt zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen? Nein, das musst du nicht. Es ist aber empfehlenswert, denn auf dem Beifahrersitz hast du eine bessere Sicht und bist näher am Fahranfänger. Dadurch kannst du besser auf Verkehrssituationen reagieren und ihnen helfen, wenn es nötig ist. Außerdem hast du auf diese Weise die Möglichkeit, ihnen wertvollen Input zu geben, ihnen beim Beobachten des Verkehrs und beim Umgang mit unerwarteten Situationen zu helfen.

Kosten im Begleiteten Fahren – Was muss beachtet werden?
Kosten entstehen für das Begleitete Fahren, wenn du das Führerschein machen möchtest. Dafür müsstest du 7,70 Euro für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung bezahlen. Außerdem fällt pro Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) eine Gebühr von 3,30 Euro an. Wenn du Begleitpersonen benötigst, musst du zwischen 1,50 Euro und 10 Euro pro Person zahlen. Insgesamt können die Kosten für das Begleitete Fahren also ganz schön ins Geld gehen. Achte deshalb darauf, dass du alle wichtigen Dokumente dabei hast und keine weiteren Kosten entstehen.
Kosten für Begleitperson bei Reha-Kur: 45€ pro Tag, keine Zuzahlung
Du als Begleitperson eines Versicherten, der stationär in einer Reha-Klinik behandelt wird, kannst dir sicher sein, dass die Kosten für deine Unterkunft und Verpflegung von der Krankenkasse geleistet werden. Für jeden Tag des stationären Aufenthaltes deines Versicherten bekommst du 45 € von seiner Krankenkasse. Zusätzlich musst du als Begleitperson bei einer Reha keine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. So kannst du dich ganz beruhigt auf den Aufenthalt einstellen.
Begleitetes Fahren: Bescheid geben & Unfall melden
Du möchtest am begleiteten Fahren teilnehmen? Dann musst Du deiner Kfz-Versicherung Bescheid geben. Jugendliche, die den Wagen der Familie oder einer eingetragenen Begleitperson mitnutzen, sind über die Autoversicherung der jeweiligen Person für den Schadensfall abgesichert. Dazu muss ein Unfallformular ausgefüllt werden, um den Schaden zu melden. In der Regel übernimmt die Versicherung des Fahrers die Kosten für den Schaden, sofern dieser nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auch wenn Du als Fahrer ein eigenes Fahrzeug hast, musst Du Deiner Versicherung mitteilen, dass Du am begleiteten Fahren teilnimmst. Denn so stellst Du sicher, dass Du im Falle eines Schadens auch abgesichert bist.
Begleitetes Fahren nach § 48a Absatz 5 Nummer 3 FeV
Gemäß § 48a Absatz 5 Nummer 3 FeV ist es Fahranfängern gestattet, begleitetes Fahren zu betreiben. Hierbei handelt es sich um eine besondere Fahrgewohnheit, die ein Fahranfänger erlernt und die Begleitperson darf dabei maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) aufweisen. Willst Du begleitetes Fahren betreiben, so musst Du zunächst die zuständige Führerscheinstelle aufsuchen und dort eine Auskunft aus dem FAER anfordern, um den Punktestand der Begleitperson zu überprüfen. Beachte aber, dass ein Begleitperson, die mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister aufweist, nicht als Begleitperson zugelassen ist.
Begleitperson mitnehmen? Ja, aber vermeide Griff ins Lenkrad
Du bist dir nicht sicher, ob du eine Begleitperson mitnehmen darfst? Wenn du eine Begleitperson hast, die dich bei der Fahrt unterstützt, ist es haftungsrechtlich betrachtet so, als wäre sie ein Insasse. Das bedeutet, dass sie aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen könnte, wie zum Beispiel ein „Griff ins Lenkrad“. Daher ist es wichtig, dass du und deine Begleitperson euch an alle geltenden Verkehrsregeln halten.
Begleitetes Fahren – Keine Obergrenze, aber Erfahrung nötig
Beim begleiteten Fahren musst Du mindestens 30 Jahre alt sein, um eine Begleitperson zu sein. Es gibt jedoch keine Obergrenze – Du kannst also auch über 30 sein, um begleitetes Fahren zu ermöglichen. Wichtig ist, dass die Begleitperson ein ausreichendes Maß an Erfahrung und Geduld mitbringt, um dem Fahranfänger zu helfen, sich an die Gesetze der Straße zu halten und die nötigen Fähigkeiten zu erlernen.
Krankenhausaufenthalt: Kostenübernahme für Begleitperson?
Du bist für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung? Dann kann es sein, dass du eine Begleitperson bei dir haben darfst. Falls dies medizinisch notwendig ist, übernimmt deine Krankenkasse die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson. Ob das in deinem Fall notwendig ist, entscheidet der Krankenhausarzt. Auch wenn du eine Begleitperson dabei hast, solltest du dich jedoch auf jeden Fall an die Anweisungen des Behandlungspersonals halten.
Auto ohne Begleitperson: 70 Euro Bußgeld & Punkt in Flensburg
Fährst Du ohne Begleitperson Auto, kann das unangenehme Konsequenzen haben. In der Regel müssen Dich dann mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen, der Dir außerdem einen Punkt in Flensburg einbringt. In schweren Fällen kann Deine Fahrerlaubnis sogar widerrufen werden. Dabei ist es egal, ob Du die Fahrt aus Unwissenheit oder Vorsatz unternommen hast. Darum ist es ratsam, sich immer vorher zu informieren, ob eine Begleitperson erforderlich ist. So kannst Du einiges an Ärger vermeiden und Deine Fahrerlaubnis behalten.
Wo Sollte die Begleitperson im Auto Sitzen?
Du fragst Dich, wo die Begleitperson im Auto sitzen muss? Wenn Du eine Begleitperson dabei hast, dann kannst Du entscheiden, ob sie auf dem Beifahrersitz oder auf der Rücksitzbank Platz nimmt. Es ist wichtig, dass eine Begleitperson, die ein Fahranfänger begleitet, beide Hände frei hat, um auf Gefahrensituationen reagieren zu können. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzt, so dass sie beide Hände frei hat, um helfend einzugreifen. Aber die Wahl liegt ganz bei Dir.
Zusammenfassung
Du darfst beim begleiteten Fahren (auch Probezeitfahren genannt) eine begleitende Person mitnehmen. Diese Person muss mindestens 24 Jahre alt sein, eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben und eine bestätigte Erklärung des Unternehmens abgeben. Die begleitende Person muss im Fahrzeug sitzen, während du fährst. Es ist also nur eine begleitende Person erlaubt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das begleitete Fahren einen positiven Einfluss auf die Fahrqualität hat, da ein erfahrener Fahrer die Fahrt begleitet. Daher empfehlen wir Dir, das begleitete Fahren mit einer weiteren Person zu machen, um Deine Fahrkompetenzen zu verbessern.