Welche Roller darfst du mit deinem B Führerschein fahren? Entdecke die besten Modelle!

Welche Roller kann man mit dem B Führerschein fahren?

Du bist im Besitz eines Führerscheins der Klasse B? Gratuliere! Damit stehen Dir viele Fahrzeuge zur Verfügung, die Du fahren darfst. Doch welche rollenden Gefährte darfst Du mit Deiner Lizenz überhaupt fahren? Genau das werden wir hier klären. Wir gehen der Frage nach, welche Roller Du mit Deinem Führerschein der Klasse B befahren darfst. Los geht’s!

Mit einem B-Führerschein darfst du Leichtkrafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm fahren. Außerdem dürfen die Motorräder nicht schneller als 45 km/h beschleunigen. Zusätzlich dürfen die Motorräder nicht mehr als 11 kW (15 PS) leisten. Einige Bundesländer haben eine spezielle Fahrerlaubnis, die sogenannte AM-Fahrerlaubnis, die die Fahrt eines Leichtkraftrads mit einer Leistung bis zu 25 kW (34 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ermöglicht.

Fahrerlaubnis Klasse B erweitern: Mit Autoführerschein Motorrad fahren

Seit Januar 2020 können Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, ohne dafür eine zusätzliche Fahrerlaubnis benötigen. Dies ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Amtsdeutsch heißt das Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Damit kannst du also auch mit deinem Autoführerschein Motorrad fahren und dir die Fahrerlaubnis der Klasse A1 sparen! Zu den Voraussetzungen gehören: Du musst mindestens 24 Jahre alt sein oder eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen und eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Außerdem musst du eine Maschine mit einer Leistung von max. 11 kW / 15 PS fahren.

Führerscheinklasse B: Fahren mit Anhängern bis 3500 kg

Du hast den Führerschein der Klasse B? Super! Dann kannst Du auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. Das ist besonders praktisch, wenn Du einen Wohnwagen oder Sportanhänger besitzt. Allerdings solltest Du darauf achten, dass die Anhängelast nicht größer ist als die Leistung der Fahrzeugs. Denn nur so stellst Du sicher, dass du die Kombination sicher und verantwortungsvoll bewegen kannst.

Führerschein Klasse B: 125 ccm Motorrad fahren ohne Prüfung

Seit November 1997 können Menschen mit einem Führerschein der Klasse B ein 125 ccm-Motorrad fahren, ohne dafür eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen. Diese Regelung ermöglicht es dir, nach nur wenig Fahrpraxis in deiner gewohnten Umgebung ein Motorrad zu lenken. Allerdings ist es wichtig, dass du vor dem Kauf eines Motorrads eine Einweisung in den Umgang mit dem Fahrzeug erhältst. So kannst du sicher sein, dass du mit dem Motorrad sicher und verantwortungsbewusst unterwegs bist.

Fahren mit der Vespa: Führerschein Klasse A1 benötigt

Du möchtest eine Vespa fahren? Dann ist die Führerscheinklasse A1 Voraussetzung. Diese Klasse ist für Motorroller und Motorräder bis 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von 11 kW vorgeschrieben. Um diesen Führerschein zu erwerben, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Für den Führerschein der Klasse A1 musst Du mit Kosten von ca. 1000 Euro rechnen. Den Führerschein erhältst Du bei der Führerscheinstelle Deines örtlichen Straßenverkehrsamtes. Vorher solltest Du unbedingt einen Fahrsicherheitstraining absolvieren, um die korrekte Fahrweise zu erlernen und Dich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Roller mit B Führerschein erlaubt

Fahrvergnügen auf zwei Rädern: Leichtkrafträder ab 25 fahren

Du hast den Führerschein Klasse B und bist mindestens 25 Jahre alt? Dann hast Du seit Anfang 2020 eine tolle Möglichkeit, dein Fahrvergnügen auf zwei Rädern zu erleben. Ab sofort darfst du nämlich auch Leichtkrafträder fahren. Damit sind Motorräder und Roller gemeint, deren Hubraum bis 125 cm³ und deren Leistung maximal 15 PS beträgt. Damit kannst Du ganz entspannt unterwegs sein und das Fahrvergnügen in vollen Zügen genießen.

Fahren mit einem Roller 50ccm: Welche Klasse ist die Richtige?

Du möchtest mit einem Roller 50ccm unterwegs sein? Dann ist die AM-Kategorie genau das Richtige für dich. AM steht für „außerorts Motorisierte Fahrzeuge“. Damit bist du in der B-Klasse eingeschlossen und darfst einen Roller 50ccm lenken. Mit einem Motorradführerschein der Klassen A, A1 und A2 oder einem Traktorführerschein der Klasse T hast du ebenfalls die Berechtigung, einen Motor- oder Elektroroller „50ccm“ zu fahren. Es lohnt sich also, einmal nachzuschauen, welche Klasse für dich die Richtige ist.

Führerschein der Klasse AM? Simson S50/S51 Moped ist die perfekte Wahl

Du hast noch nicht deinen Führerschein der Klasse AM? Dann solltest du dir eines der beliebten Mopeds der Reihe Simson S50/S51 überlegen. Diese sind nicht nur in Deutschland die meist gebauten Kleinkrafträder, sondern sie sind auch nach wie vor sehr beliebt. Mit einem Führerschein der Klasse AM kannst du die Mopeds bis zu 60 km/h schnell fahren. Dabei sind sie wirklich wirtschaftlich im Verbrauch und besitzen eine gute Ausstattung. Obendrein sind sie äußerst robust und zuverlässig. Ein weiterer Pluspunkt: Ein Simson S50/S51 ist auch noch nicht besonders teuer in der Anschaffung. Entscheide dich also für eines dieser beliebten Mopeds und du wirst es sicher nicht bereuen.

Fahren mit der Klasse AM: 45 km/h und Umweltschutz

45 km/h – diese Art von Fahrzeugen werden als Kleinkraftrad bezeichnet und benötigen zum Führen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Mit der Klasse AM darf man nicht nur auf öffentlichen Straßen fahren, sondern auch auf Feldwegen und in Wäldern. Allerdings ist es wichtig, dass man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält und nur auf Straßen fährt, die für Kleinkrafträder auch zugelassen sind. So kann man sicher und entspannt durch die Natur cruisen und gleichzeitig die Umwelt schützen.

Roller bis zu 50 oder 60 km/h: Ausnahmeregeln gelten

Für Roller, die bis zum Jahr 2001 in der Bundesrepublik zugelassen wurden oder in der DDR produziert wurden, gelten für bestimmte Geschwindigkeiten Ausnahmeregeln. Somit darfst du auch heute noch bis zu 50 bzw. 60 km/h fahren. Diese Regelung gilt sowohl für Rollerverkehr auf öffentlichen Straßen als auch auf privaten Wegen. Allerdings solltest du immer darauf achten, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und nicht zu schnell fährst. Ansonsten riskierst du ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot.

Führerschein Klasse B: Mehr Freiheiten für Rollerfahrer

Die Fahrzeughalter mit einem Führerschein der Klasse B können sich freuen, denn sie dürfen ihren Roller nun mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren. Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber der alten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Damit bist du endlich schneller unterwegs und kannst dich somit kürzeren Wegzeiten erfreuen. Doch das ist noch nicht alles, denn die Rollerfahrer dürfen nun auch auf Autobahnen fahren, solange sie sich an die Tempolimits halten. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Roller beim Parken nicht mehr abgeschlossen werden müssen. Jetzt kannst du also mit deinem Roller schneller und sicherer unterwegs sein!

Fahren mit B Führerschein: Welche Roller sind erlaubt?

Klasse B: Zugmaschine für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

Du möchtest Deine land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke mit einer Zugmaschine erledigen? In der Klasse B hast Du die Möglichkeit, eine Zugmaschine mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu fahren. Dazu zählen sowohl die Klasse L als auch die Klasse M. Die Klasse L beinhaltet dabei speziell Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Wer also eine Zugmaschine für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke benötigt, ist in der Klasse B an der richtigen Adresse.

Fahren mit Klasse B ab 21: Piaggio MP3 & Peugeot Metropolis

Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse B und bist mindestens 21 Jahre alt? Dann darfst Du im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS fahren. Solche Fahrzeuge sind zum Beispiel die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder die Peugeot Metropolis. Diese beiden Fahrzeuge sind mit 39 bzw. 36 PS ausgestattet. Neben diesen beiden Fahrzeugen gibt es aber noch andere Modelle, die Du Dir ansehen kannst. Viel Spaß beim Stöbern!

Mit B-Führerschein 125er-Leichtkraftrad fahren

Du hast einen PKW-Führerschein und möchtest gerne ein Leichtkraftrad fahren? Seit 2020 ist das kein Problem mehr: Mit ein paar Übungsstunden kannst du ohne weitere Prüfung, mit deinem PKW-Führerschein 125er-Leichtkrafträder fahren. Das heißt, wenn du einen B-Führerschein besitzt, kannst du ab sofort leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Wie cool ist das denn? Und keine Sorge, es ist kein Hexenwerk, die Übungsstunden kannst du locker schaffen. Also worauf wartest du noch? Hol dir dein Leichtkraftrad und los geht’s!

Fahren mit Roller: Führerschein A1, B196 oder vor 1980

Wenn Du einen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70, 80 oder 100 km/h fahren willst, benötigst Du mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein, der vor dem Jahr 1980 ausgestellt wurde, oder den Führerschein B196. Seit Anfang 2020 kannst Du diesen Führerschein durch eine Zusatzschulung in der Fahrschule erwerben. Dafür musst Du eine praktische und theoretische Prüfung absolvieren, bei der es wichtig ist, dass Du Dich sicher im Straßenverkehr bewegst. So kannst Du sicher und verantwortungsvoll mit Deinem Roller unterwegs sein.

Fahre mit deinem Pkw-Führerschein ein Kleinkraftrad bis 45 km/h

Du hast einen Pkw-Führerschein und möchtest ein Kleinkraftrad fahren? Kein Problem! Mit deinem Führerschein darfst du ohne weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Falls du für deinen Pkw- oder Motorradführerschein noch zu jung bist, benötigst du einen Führerschein der Klasse AM. Dieser ist speziell für die Fahrer von Kleinkrafträdern und Mofas vorgesehen, die unter 15 Jahren alt sind. Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du ein Kleinkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren und bist somit auch auf den Straßen sicher unterwegs.

B196 Motorradführerschein: Kosten und Infos

Du hast vor, Dir deinen Motorradführerschein zu holen? Super Idee, dann bist Du hier genau richtig. Die Kosten für den B196 Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In vielen Regionen kannst Du mit Kosten von 500 bis 920 Euro rechnen. Dazu kommt noch eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt. Damit hast Du dann endlich den B196 Führerschein in der Tasche und kannst auf zwei Rädern losfahren. Aber denk immer dran: Sicherheit geht vor und ein Fahrsicherheitstraining ist eine gute Investition in Deine Zukunft!

Gesetzesentwurf: Zulässiges Gesamtgewicht bis 4250 kg mit Klasse B erlaubt

Du hast vielleicht schon von dem Richtlinien-Entwurf gehört, der eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts vorsieht. Gute Nachricht für alle, die mit alternativen Kraftstoffen fahren: Fahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 4250 kg sollen künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Dies betrifft nicht nur Autos, sondern auch Wohnmobile. Ein wichtiger Schritt, um den Wechsel zu alternativen Kraftstoffen zu fördern und die Umwelt zu schützen.

Führerschein Klasse B: Fahren bis 3500 kg & Anhänger 750 kg

Mit einem Führerschein der Klasse B kannst Du Fahrzeuge lenken, die ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg haben und die zur Beförderung von bis zu acht Personen, einschließlich des Fahrers, gebaut und ausgelegt sind. Zusätzlich ist es Dir erlaubt, einen Anhänger anzukoppeln, der nicht schwerer als 750 kg ist. Ein solcher Führerschein ermöglicht Dir die Teilnahme am Straßenverkehr, egal ob du ein Auto, einen Kleintransporter oder ein Reisemobil fährst. Du kannst auch einen Anhänger oder einen Wohnwagen ziehen, wenn du über die nötigen praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügst.

Ab 16 Jahren: Führerschein für Roller und Mopeds machen

Ab 16 Jahren hast du die Möglichkeit, mit einem Kleinkraftrad (Roller und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder einem Leichtkraftrad (bis 80 km/h, Klasse A1) zu fahren. Wenn du 17 Jahre alt bist, kannst du den Führerschein machen und sogar ohne Begleitung fahren. Allerdings musst du vorher einen Schulungskurs in Prävention und Verkehrssicherheit absolvieren. Nach bestandener Prüfung erhältst du dann den Führerschein und kannst losfahren. Es ist aber wichtig, dass du dir bewusst bist, dass eine gewisse Fahrpraxis und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich ist, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten.

Führerschein Klasse A1? Mit Motorrad bis zu 125 cm³ fahren!

Du bist im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1? Dann kannst du mit einem Zweirad oder Dreirad fahren, dessen Hubraum bis zu 125 cm³ nicht überschreitet und deren Leistung 11 KW nicht übersteigt. Bei einem Dreirad darf die Höchstleistung 15 KW und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von 0,1 kW/kg nicht überschritten werden. Also, schwing dich aufs Motorrad und los geht die Tour!

Fazit

Mit einem B-Führerschein darfst du Mopeds, Motorroller, Leichtkrafträder und Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu max. 25 kW (33 PS) fahren. Allerdings darfst du nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn du einen Führerschein besitzt. Außerdem darfst du nur Fahrzeuge fahren, die für die Straße zugelassen sind.

Du kannst mit einem B Führerschein Motorroller mit einer Hubraumgröße von bis zu 50 ccm und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h fahren. Es lohnt sich also, sich über die verschiedenen Modelle zu informieren und herauszufinden, welches der beste Roller für Dich ist.

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