Alles, was Du über das Fahren von Roller mit Führerschein Klasse B wissen musst!

Roller mit Klasse B fahren

Du hast dir vor Kurzem einen Führerschein Klasse B gemacht und willst jetzt endlich deine erste Fahrstunde machen? Oder du bist schon länger im Besitz eines B-Führerscheins, aber hast keine Ahnung, welche Roller du damit fahren darfst? Keine Sorge, hier erfährst du alles, was du wissen musst!

Du darfst ein Mofa oder Moped mit einer B-Klasse-Führerschein fahren. Allerdings muss das Mofa oder Moped ein spezielles Kennzeichen tragen, das du bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen musst. Du darfst außerdem nicht schneller als 25 km/h fahren und darfst nur auf öffentlichen Straßen fahren.

Fahre ab sofort mit dem PKW-Führerschein ein Leichtkraftrad!

Kannst du dir vorstellen, mit deinem PKW-Führerschein ein Leichtkraftrad zu fahren? Seit 2020 ist das möglich! Mit dem B-Führerschein kannst du ab sofort ohne zusätzliche Fahrprüfung ein leichtes Motorrad bis zu einem Hubraum von 125 cm3 fahren. Nach ein paar Übungsstunden kannst du loslegen und deine erste Tour auf dem zweirädrigen Gefährt machen. Wer weiß, vielleicht nimmst du dein neues Gefährt ja sogar auf einen Ausflug in die nächste Stadt oder an den Strand. Also worauf wartest du noch? Mit dem PKW-Führerschein kannst du ab sofort auch ein Leichtkraftrad fahren.

Führerschein Klasse M: Motorradfahren bis 45 km/h

Klasse M hingegen ermöglicht das Fahren von Motorrädern.

Du kannst mit der Führerscheinklasse B sowohl Motorräder als auch Zugmaschinen fahren. Klasse L erlaubt es, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zu fahren, deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt. Mit der Klasse M darfst du Motorräder steuern. Diese Klasse ermöglicht es dir, auch Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Wenn du noch mehr Geschwindigkeit brauchst, kannst du eine Führerscheinklasse A1 machen, bei der sich alles um das Fahren von Motorrädern dreht.

Fahre mit deinem A1 Führerschein Zweiräder und Dreiräder!

Du hast einen Führerschein der Klasse A1? Dann darfst Du Zweiräder und Dreiräder mit gewissen Einschränkungen fahren. Die Hubraumgröße Deines Zweirads darf maximal 125 cm³ betragen und die Leistung nicht 11 KW übersteigen. Bei Dreirädern liegt die Höchstleistung bei 15 KW und das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Mit Deinem A1 Führerschein bist Du also bestens gerüstet, um auf Deinem Zweirad oder Dreirad die Straße zu rocken!

Neuer Tricity 300: B-Führerschein reicht für sichere 45 km/h Fahrt

Der Tricity 300 ist ein neues Fahrzeug, das vor allem für Pendler interessant ist. Es verfügt über einen zulässigen Gesamt-Geschwindigkeitsbereich von bis zu 45 km/h und ermöglicht somit eine sichere und zügige Fahrt. Der große Vorteil ist, dass man den Tricity 300 mit einem normalen B-Führerschein bewegen darf. Dadurch ist er die perfekte Wahl für all jene, die häufig in der Stadt unterwegs sind und trotzdem nicht auf ein schnelleres Fahrzeug verzichten wollen. Der Tricity 300 ist außerdem äußerst komfortabel und bietet viel Platz. So kannst du auch mal ein paar Freunde oder deine Familie mitnehmen. Mit seinem modernen Design entspricht er auch dem aktuellen Trend und macht einfach Spaß beim Fahren.

 Rollerfahren mit B-Führerschein

Roller über 45 km/h: Welche Führerscheine brauchst du?

Du möchtest einen Roller fahren, der schneller als 45 km/h fährt? Dann musst du dich an ein paar Regeln halten. Die meisten Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70, 80 oder 100 km/h benötigen mindestens einen Führerschein der Klasse A1, den du schon mit 17 Jahren machen kannst. Hast du vor 1980 einen Autoführerschein gemacht, kannst du auch damit einen solchen Roller fahren. Seit Anfang 2020 ermöglicht der Führerschein B196 es auch Autofahrern, einen solchen Roller zu fahren, wenn sie eine zusätzliche Schulung in der Fahrschule absolvieren.

Führerschein ab 16: Kleinkraftrad & Leichtkraftrad fahren

Ab 16 Jahren hast du die Möglichkeit, einen Führerschein für ein Kleinkraftrad oder ein Leichtkraftrad zu machen. Mit dem Kleinkraftrad-Führerschein (Klasse M) kannst du Roller und Mopeds bis 45 km/h fahren. Mit einem Leichtkraftradführerschein (Klasse A1) bis zu 80 km/h. Ab 17 Jahren darfst du dann auch ohne Begleitung ein Kleinkraftrad fahren. Es ist also möglich, schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Kfz zu bewegen. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung nicht immer greift, wenn du noch nicht volljährig bist. Denke also immer daran, sorgfältig und verantwortungsbewusst zu fahren!

Kleinkraftrad fahren – Alles, was du wissen musst!

Du hast Lust dir ein Kleinkraftrad anzuschaffen? Dann musst du wissen, dass es eine Beschränkung von maximal 45 km/h gibt. Diese Typen gelten als Kleinkraftrad und dürfen ausschließlich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Das bedeutet, dass du mindestens 15 Jahre alt sein musst, um eine solche Lizenz zu bekommen. Allerdings brauchst du keine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen. Es reicht aus, wenn du die theoretischen Grundlagen des Motorradfahrens beherrschst. Um sicherzustellen, dass du auf dem Fahrzeug sicher unterwegs bist, solltest du regelmäßig an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Dies wird dir helfen, ein sicheres und verantwortungsvolles Fahren zu gewährleisten.

Kosten Anhängerführerschein Klasse BE: 400-1000€

Für die Fahrausbildung zum Anhängerführerschein der Klasse BE musst du mit Kosten zwischen 400 und 1000 Euro rechnen, je nachdem wie viele Fahrstunden du nimmst. Hinzu kommen zusätzlich noch Prüfungsgebühren, die zwischen 70 und 200 Euro liegen. Der Anhängerführerschein der Klasse BE ist eine vorteilhafte Erweiterung deines Führerscheins, da du damit auch viele Fahrzeuge mit Anhänger fahren darfst. Auch, wenn die Kosten im Vergleich zum Auto-Führerschein höher sind, lohnt sich der BE-Führerschein auf jeden Fall.

Klasse-B-Führerschein erweitern: Jetzt Motorrad oder Roller fahren!

Seit Januar 2020 ist es möglich, dass Autofahrer ihren Klasse-B-Führerschein ohne zusätzliche Prüfung erweitern und damit auch 125er-Motorräder und -Roller fahren können. Viele Führerscheininhaber haben seitdem von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – inzwischen sind es schon über 130.000. Diese Bestimmung gibt Autofahrern die Chance, ein zusätzliches Gefährt zu steuern und so die Freiheit zu genießen, die das Motorradfahren bietet. Wenn auch Du schon immer einmal auf einem Motorrad oder Roller durch die Gegend fahren wolltest, solltest Du Dir die Option zur Erweiterung Deines Führerscheins unbedingt offen halten.

Fahren mit 125 ccm-Motorrad ohne Prüfung: So geht’s!

Du möchtest seit November 1997 ein 125 ccm-Motorrad fahren, aber hast keine Motorrad-Prüfung abgelegt? Kein Problem! Mit einem Führerschein der Klasse B darfst Du ein Motorrad bis 125 ccm fahren. Allerdings solltest Du beachten, dass es strenge Einschränkungen gibt. Zum Beispiel ist die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt und Du darfst nur bei Tageslicht fahren. Wenn Du mehr über die Regelungen erfahren möchtest, kannst Du Dich bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt informieren.

Wo darf man mit B-Führerschein Roller fahren?

Führerschein B196 – Kosten & Gebühren im Vergleich

Für viele ist der Führerschein B196 ein großes Vorhaben. Denn nicht nur, dass Du hierfür das 17. Lebensjahr erreicht haben musst, Du musst auch eine Menge Geld investieren. Wie hoch die Kosten sind, hängt zunächst einmal davon ab, welche Fahrschule Du wählst und in welcher Region Du Dich befindest. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die theoretische und die praktische Prüfung. Hinzu kommt noch eine Gebühr von ca. 40 Euro für das Eintragen beim Amt. Damit steht Dir Dein neuer Führerschein schließlich in gedruckter Form zur Verfügung. Es lohnt sich also, die einzelnen Angebote der Fahrschulen in Deiner Gegend miteinander zu vergleichen, um ein möglichst günstiges Angebot zu finden. Auch wenn es im ersten Moment etwas teuer erscheint, so hast Du doch deutlich mehr Freiheiten, wenn Du den Führerschein erworben hast. Außerdem ist dieser auch noch für mehrere Jahre gültig.

Vespa 125 mit Autoführerschein fahren: Mindestalter 25 Jahre

Du möchtest mit Deinem Autoführerschein eine Vespa 125 fahren? Dann musst Du mindestens 25 Jahre alt sein und über eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Führerschein) für mindestens fünf Jahre verfügen. Außerdem solltest Du Dir unbedingt vor Fahrtantritt die aktuellen Regeln zur Fahrweise mit diesem Zweirad anschauen und auch unterwegs beachten. Beachte dabei auch, dass Du mit Deinem Autoführerschein auf der Vespa 125 nicht schneller als 45 km/h fahren darfst. Genieße aber trotzdem das Gefühl der Freiheit!

Führerschein für Kleinkraftrad: Pkw-Führerschein ausreichend!

Du hast einen Pkw-Führerschein und möchtest ein Kleinkraftrad fahren? Das ist kein Problem, denn damit darfst du ohne zusätzliche Fahrerlaubnis, ein Motorrad mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Wenn du jünger als 15 Jahre bist, musst du zunächst einen Führerschein der Klasse AM erwerben, bevor du dir das Kleinkraftrad anschaffen kannst. Dieser Führerschein berechtigt dich dann ebenfalls dazu, ein Kleinkraftrad zu fahren.

Fahre jetzt Motorräder und Roller ab 25 Jahren!

Ab sofort dürfen Autofahrer ab 25 Jahren, die mindestens seit fünf Jahren einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen, auch Leichtkrafträder fahren. Dazu zählen Motorräder, aber auch Roller mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und 15 PS. Seit Anfang 2020 gilt diese Regelung. Du kannst also jetzt auch endlich aufs Motorrad steigen und die Freiheit auf zwei Rädern genießen!

Führerschein Klasse B: Erweitere Dein Fahrvergnügen mit einer Vespa bis 125 ccm

Seit Januar 2020 gibt es eine neue Regelung, die es Dir ermöglicht, mit Deinem Autoführerschein Klasse B neben einer Vespa bis 50 ccm auch Vespas bis zu 125 ccm zu fahren. Dazu musst Du lediglich eine Erweiterung B196 beantragen. Diese Erweiterung ist bei der Führerscheinstelle Deines Landkreises oder Deiner Stadt erhältlich. Wenn Du die Erweiterung hast, kannst Du Dein Fahrvergnügen mit einer Vespa bis zu 125 ccm erweitern. Genieße den Fahrspaß!

Kaufe dir ein dreirädriges Kraftfahrzeug – ab 21 mit Klasse B

Du möchtest dir ein dreirädriges Kraftfahrzeug kaufen und bist mindestens 21 Jahre alt? Dann darfst du mit deiner Fahrerlaubnis der Klasse B durch die Gegend fahren. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 bzw. 36 PS antreten. Allerdings ist hier die Motorleistung auf 15 kW / 24 PS beschränkt. Es gibt aber auch andere Modelle, die mehr Leistung haben, wie z.B. die Yamaha Tricity, die mit 155 cm³ und 15,2 kW / 20,7 PS auskommt. So kannst du ganz nach deinen Wünschen fahren.

Klasse B durch leichter zu erlangende Klasse B197 ersetzt

Am 14. Februar 2021 wurde die Klasse B durch die einfacher zu erlangende Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) ersetzt. Damit erhältst Du die Erlaubnis, Fahrzeuge mit Handschaltung oder Automatikgetriebe im In- und Ausland zu fahren. Ein besonderer Vorteil: Deine Fahrausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Dadurch ermöglicht Dir die Klasse B197 eine sichere und erleichterte Fahrerfahrung sowohl im In- als auch im Ausland.

Simson S50/S51: Beliebte Kleinkrafträder für AM-Führerscheininhaber

Du hast schon mal davon geträumt mit einem Moped zu cruisen? Dann ist die Simson S50/S51 genau das Richtige für Dich! Mit diesen beliebten Modellen kannst Du mit einem Führerschein der Klasse AM bis zu 60 km/h schnell fahren. Seit Jahrzehnten sind die Mopeds der Reihe Simson S50/S51 die meist gebauten Kleinkrafträder in Deutschland. Obwohl sie schon einige Jahre auf dem Buckel haben, sind sie nach wie vor sehr gefragt. Dank ausgezeichneter Verarbeitung und einem einfachen Motor zählen sie zu den zuverlässigsten Modellen der Szene.

Autoführerschein Klasse B: Fahren bis 3,5 t & Ausnahmen

Der Autoführerschein der Klasse B berechtigt Dich dazu, Kraftfahrzeuge zu fahren, deren zulässige Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen beträgt. Ein solches Fahrzeug beinhaltet in der Regel Personenkraftwagen, aber auch kleinere Lieferwagen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Fahrzeuge, die über einen Anhänger oder ein Caravan verfügen. In diesen Fällen können auch Fahrzeuge mit einer größeren Gesamtmasse als 3,5 Tonnen gefahren werden. Allerdings ist hierfür eine zusätzliche Prüfung erforderlich, die speziell für den Umgang mit schwereren Fahrzeugen ausgelegt ist.

Fazit

Du darfst mit einem Klasse B-Führerschein Roller fahren, die nicht schneller als 45 km/h fahren. Allerdings darfst du nur Motorroller mit einem Hubraum von max. 50 ccm fahren.

Du darfst mit einem Roller fahren, der über eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO verfügt. Solche Roller sind meist größer als die normalen Roller und haben einen stärkeren Motor. Am besten informierst du dich vor dem Kauf beim Verkäufer oder bei der Fahrzeugzulassungsstelle. So stellst du sicher, dass du ein geeignetes Fahrzeug für deine Bedürfnisse kaufst. Zusammenfassend kann man sagen, dass du mit einem Roller fahren kannst, der über eine gültige Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO verfügt.

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