Alles, was du mit deinem Führerschein Klasse B fahren darfst – Jetzt lernen!

"Fahren mit Führerschein Klasse B: was darf man mit dem Führerschein alles fahren?"

Hey! Wenn du einen Führerschein der Klasse B hast, steht dir eine große Bandbreite an verschiedenen Fahrzeugen offen. Aber was darfst du genau mit deinem Führerschein der Klasse B fahren? In diesem Artikel erklären wir dir alles zu den verschiedenen Fahrzeugen, die du mit deinem Führerschein der Klasse B fahren darfst. Lass uns also direkt loslegen!

Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du Personenkraftwagen, die eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigen, fahren. Diese Art von Fahrzeugen sind meistens Pkws (Personenkraftwagen) und leichte Lkw (z.B. ein Kleintransporter). Du darfst damit auch Anhänger mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt.

Führerschein Klasse B: Mit Klasse L und M Fahrzeuge bewegen

Du hast den Führerschein der Klasse B? Dann kannst du auch die Klasse L und M fahren! Die Klasse L erlaubt es dir, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zu bewegen, die eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h haben. Diese Fahrzeuge werden häufig in der Landwirtschaft für den Transport von Erntegut oder um schwere Lasten zu bewegen genutzt. Auch für den Garten- und Landschaftsbau sind solche Fahrzeuge ideal geeignet, da sie sehr wendig sind und sich leicht handhaben lassen.

Führerschein Klasse B: Welche Fahrzeuge darfst Du fahren?

Du hast den Führerschein der Klasse B? Dann kannst Du verschiedene motorisierte Fahrzeuge fahren! Mit dem Führerschein der Klasse B darfst Du zum Beispiel Kleinkrafträder und 125 cm³-Roller fahren. Natürlich musst Du dabei die örtlichen Gesetze beachten und das Fahrzeug angemessen versichern. Es ist zudem wichtig, dass Du Deine Fahrpraxis regelmäßig übst, um sicher unterwegs zu sein. So wirst Du immer sicher an Dein Ziel kommen!

Führerschein Klasse B: Erweiterung auf Motorräder & Roller bis 125 ccm

Seit Januar 2020 hast du auch als Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) die Möglichkeit, Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum zu fahren. Dafür musst du jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Diese Regelung nennt sich im Amtsdeutsch Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Damit kannst du dann auch Fahrzeuge fahren, die normalerweise den Führerschein der Klasse A1 voraussetzen. Um an diese Erlaubnis zu kommen, musst du noch einige Zusatzmodule zu deiner Führerscheinprüfung hinzufügen. Dieses sind die sogenannten theoretischen und praktischen Prüfungen, die du vor deiner Führerscheinerweiterung absolvieren musst. Wenn du diese erfolgreich bestanden hast, kannst du dich dann auf die Fahrt mit deinem Motorrad oder Roller freuen.

Führerschein Klasse A1: Alles, was Du wissen musst

Mit einem Führerschein der Klasse A1 bist Du berechtigt, verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen zu führen. Dazu gehören Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Leistung von 11 KW, sowie Dreiräder mit einer Höchstleistung von 15 KW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Damit kannst Du vor allem Mofas und Leichtkrafträder bewegen. Bevor Du aber losfahren kannst, musst Du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Du mindestens 16 Jahre alt sein musst und einen Unterricht beim Fahrsicherheitstraining absolviert hast. Außerdem musst Du eine ärztliche Untersuchung bestehen, die eine gute körperliche und psychische Verfassung attestiert. Wenn Du all diese Punkte erfüllst, steht einer Fahrt mit einem Zweirad oder Dreirad nichts mehr im Weg.

 Führerscheinklasse B: Fahrzeugarten, die du fahren darfst

Motorrad bis 125 Kubikzentimeter: Prüfung aufgehoben!

Du hast ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern und 15 PS und willst es legal bewegen? Dann musst Du keine Führerscheinprüfung mehr absolvieren, denn der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, die die Prüfung für solche Maschinen aufhebt. Allerdings musst Du mindestens 25 Jahre alt sein und über einen Führerschein der Klasse B verfügen, den Du mindestens fünf Jahre besitzt. Damit bist Du berechtigt, Dein Motorrad legal zu bewegen.

Mit Klasse B 21+ Dreiräder & mehr mit >15 kW/24 PS fahren

Du als Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt bist, darfst im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten. Doch auch weniger starke Fahrzeuge, wie die Yamaha Tricity oder die Honda Forza, die eine Leistung von 15 kW / 24 PS besitzen, können von Dir geführt werden. Allerdings ist es auch möglich, dass Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS, die nicht ausschließlich dreirädrig sind, gefahren werden dürfen. So kannst du beispielsweise auch eine Vespa GTS 300 fahren, die ebenfalls eine Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS besitzt.

Führerscheinklasse B: Anhänger bis zu 3,5 t ziehen

Als Inhaber der Führerscheinklasse B kannst Du mit Deinem Auto Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Solltest Du allerdings einen Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse bewegen wollen, dann ist das nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Deinem Zugfahrzeug und dem Anhänger 3,5 t nicht überschreitet. Solltest Du beabsichtigen, einen schwereren Anhänger zu ziehen, dann benötigst Du eine zusätzliche Fahrerlaubnis.

Klasse B Führerschein: So fahrst Du bald Motorrad!

Du möchtest gerne ein Motorrad fahren? Dann ist der Klasse-B-Führerschein genau das Richtige für Dich. Mit dieser Fahrerlaubnis kannst Du Motorräder und Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren, ohne dafür eine umfangreiche Prüfung machen zu müssen. Dafür musst Du aber mindestens 17 Jahre alt sein und über einen Führerschein der Klasse B verfügen. So kannst Du schon bald mit Deinem Motorrad losbrausen.

Wo stehen welche Informationen auf Deinem Führerschein?

Du fragst Dich, wo auf Deinem Führerschein welche Informationen stehen? Im Feld 4b kannst Du den Ablauf der Gültigkeit Deines Führerscheins ablesen. Außerdem findest Du im Feld 5 die Nummer Deines Führerscheins. Im Feld 9 sind sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite alle Klassen vermerkt, für die Dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde. So kannst Du jederzeit überprüfen, ob Dein Führerschein noch gültig ist und Du über die nötigen Fahrerlaubnisklassen verfügst.

Führerschein der Klasse C1: Fahren bis zu 12 Tonnen!

Du hast noch deinen alten Führerschein der Klasse C1? Dann kannst du damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Sogar Gespanne bis zu zwölf Tonnen können gefahren werden, sofern das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat. Damit bietet dir der alte Führerschein der Klasse C1 viele Möglichkeiten, die du nutzen kannst. Ob du nun ein schweres Gespann bewegen möchtest oder ein Lkw, mit dem C1 Führerschein bist du bestens ausgestattet.

Führerschein der Klasse B: Gewichtslimit erhöht auf 4,25 Tonnen

Du darfst bald schwerere Fahrzeuge mit deinem Führerschein der Klasse B bewegen! Das Gewicht, das du mit deinem Führerschein bis jetzt bewegen durftest, wird von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen angehoben. Damit ist es dir künftig möglich, größere Wohnmobile zu transportieren. Aber nicht nur das: Du kannst auch größere Anhänger ziehen, wie zum Beispiel Bootanhänger. Durch die Erhöhung des Gewichtslimits erhalten B-Klasse-Führerscheininhaber mehr Möglichkeiten und mehr Flexibilität bei der Fahrzeugwahl.

Fahren ohne Prüfung: B196-Schein für Motorrad & Roller

Du hast den Führerschein für’s Auto und möchtest jetzt auch ein Motorrad oder einen Roller fahren? Dann kannst Du seit Januar 2020 ohne eine zusätzliche Prüfung deinen Klasse B-Führerschein auf 125er-Motorräder und -Roller erweitern. Über 130000 Führerscheininhaber haben die Chance bereits genutzt und konnten so ihren B196-Schein machen. Mit dem B196-Schein darfst Du dann auf dem Roller oder Motorrad in Deiner Freizeit fahren, ohne dass Du vorher eine Prüfung absolvieren musst. Allerdings gilt es einige Regeln zu beachten: Du darfst nur tagsüber und nur auf öffentlichen Straßen fahren und immer nur eine Person mitnehmen. Wenn Du mehr erfahren möchtest, findest Du alle Informationen auf der Webseite der Fahrerlaubnisbehörde.

Führerschein für Kleinkrafträder & Leichtkrafträder ab 16 Jahren

Ab 16 Jahren hast du die Möglichkeit, einen Führerschein für Kleinkrafträder (Klasse M) oder Leichtkrafträder (Klasse A1) zu machen. Mit dem Führerschein für Kleinkrafträder darfst du Roller und Mopeds mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Mit dem Leichtkraftradführerschein bis maximal 80 km/h. Wenn du 17 Jahre alt bist, darfst du dann auch ohne Begleitung ein Kleinkraftrad steuern.

Fahrerlaubnis für Roller mit 70-100 km/h: A1, B196 & mehr

Du hast vor, einen Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren? Dann musst Du zuerst überprüfen, ob Du die richtige Fahrerlaubnis dafür hast. Eine Möglichkeit ist ein Motorrad-Führerschein der Klasse A1. Aber auch Autofahrer, die ihren Führerschein vor 1980 erworben haben, können damit einen Roller fahren. Seit Anfang 2020 können Autofahrer mit dem Führerschein B196 einen Roller fahren, aber nur, wenn sie sich zuvor in einer Fahrschule einer „Zusatzschulung“ unterzogen haben.

C1 Führerschein mit 171er Schlüsselzahl: Fahrzeuge der Klasse D lenken

Du hast den Führerschein C1 und fragst Dich, was die Schlüsselzahl 171 bedeutet? Dann haben wir die Antwort für Dich: Diese Schlüsselzahl ist ausschließlich in Deutschland gültig und sagt aus, dass der Führerscheininhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, sofern diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Passagiere an Bord haben. Mit dem Führerschein C1 und der 171er Schlüsselzahl darfst Du also Fahrzeuge der Klasse D mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen lenken.

Fahrerlaubnis Klasse B: A und A1 mitdazu, ab 18 Jahren A1

Beim Umtausch Deiner Fahrerlaubnis der Klasse B erhältst Du auch gleich die Klassen A und A1 mit dazu. Damit darfst Du dreirädrige Fahrzeuge (Schlüsselzahl 7903) und Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg fahren (Schlüsselzahl 7904). Beachte aber, dass Du die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erst ab 18 Jahren bekommst!

Fahrerlaubnis Klasse B: Kombinationsfahrzeug bis 4250 kg

Mit der Fahrerlaubnisklasse B kannst Du eine Zugkombination aus einem Zugfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Insgesamt beträgt die zulässige Gesamtmasse der Kombination somit 4250 kg. Allerdings musst Du hierfür eine Prüfbescheinigung vorweisen, die bestätigt, dass die Kombination die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Außerdem musst Du in der Lage sein, den Anhänger zu kuppeln und zu lenken.

Führerschein C1 oder B96 für Wohnmobile bis 3,5t

Du hast deine Fahrerlaubnis nach 1999 bekommen und möchtest nun ein Wohnmobil über 3,5t steuern? Dann benötigst du dafür einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Damit darfst du Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen plus einen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 Kilo fahren. Außerdem gibt es seit einiger Zeit den Führerschein B96, der speziell für Wohnmobile und Anhänger ausgelegt ist. Mit dem Führerschein B96 darfst du Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg steuern.

Führerschein Klasse B: Fahrerschulung für mehr Sicherheit

Du bist mindestens 25 Jahre alt und hast seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B (Pkw). Auch hast du an einer Fahrerschulung teilgenommen, die aus mindestens 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten) bestand. Der Unterricht hat dich gezielt darauf vorbereitet, im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Auf dem Programm standen unter anderem Verkehrsregeln, Fahrpraxis, Fahrzeugkunde und Erste Hilfe. Diese Maßnahme hat dir ein Plus an Sicherheit im Straßenverkehr gegeben und sollte bei jeder Fahrt im Hinterkopf behalten werden.

Führerschein der Klasse B: Fahre Lieferwagen, Autos & Busse

Der Führerschein der Klasse B berechtigt Dich, Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zu fahren. Damit bist Du zum Beispiel in der Lage, kleinere Lieferwagen und auch Autos mit Anhänger zu steuern. Ebenso erlaubt Dir diese Klasse, den Führerschein auch auf andere Fahrzeuge, wie Motorräder oder Busse, aufzuwerten. Dazu musst Du aber noch nachweisen, dass Du über die nötigen Fähigkeiten verfügst. Wenn Du zum Beispiel einen Bus fahren möchtest, musst Du zusätzlich zum Führerschein der Klasse B eine spezielle Prüfung ablegen. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich. Hier solltest Du Dich vorab informieren.

Zusammenfassung

Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und einer Anzahl von Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, von nicht mehr als acht Personen fahren. Dazu gehören auch leichte LKW, Wohnmobile und Busse.

Du darfst mit einem Führerschein Klasse B viele verschiedene Fahrzeuge fahren, aber nicht alle. Achte also darauf, dass Du die Bestimmungen deines Führerscheins kennst, damit Du nicht in Schwierigkeiten gerätst.

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