Alles was du über das Fahren mit Führerschein Klasse 3 wissen musst – Jetzt informieren!

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führerschein Klasse 3 - welche Fahrzeuge du fahren darfst

Hey, du hast einen Führerschein der Klasse 3 und möchtest wissen, was du damit alles fahren darfst? Super, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Klasse 3 wissen musst und was du mit ihr fahren darfst. Also, lass uns loslegen!

Mit dem Führerschein der Klasse 3 darfst du alle Fahrzeuge fahren, die zur Klasse 3 gehören. Das sind Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Darunter fallen zum Beispiel auch Transporter, Lieferwagen, Kleinbusse und Lastkraftwagen. Du musst aber beachten, dass du nicht mehr als 8 Personen, einschließlich des Fahrers, mitnehmen darfst.

Führerschein Klasse B: Mit einem Dreier größere Fahrzeuge bewegen

Hast Du noch den alten Führerschein der Klasse B (Dreier)? Dann kannst Du damit nicht nur Pkw fahren, sondern auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen, sowie Züge bis zu 12 Tonnen samt Anhänger bis zu drei Achsen. Damit ist es möglich, auch größere Fahrzeuge zu bewegen, wenn man auf die entsprechenden Fahrzeuge ausgebildet ist. Informiere Dich jedoch vorher und achte darauf, dass Du alle Vorschriften einhältst.

Fahren von Motorrädern der Klasse B und 3: Bestimmungen ab 2020

Ohne eine entsprechende Fahrstundenausbildung darfst Du mit einem Motorrad der Klasse B oder einem der Klasse 3, die bis März 1980 ausgestellt wurde, nicht fahren. Seit 2020 schließt die Klasse B sogar einen 125er-Führerschein mit ein. Ab April 1980 ist es dann auch ohne entsprechende Fahrstunden nicht mehr erlaubt, die Motorräder zu fahren. Beachte aber, dass es sich hierbei nur um eine rudimentäre Einführung handelt und Du Dich umfassend über die aktuellen Bestimmungen informieren solltest, bevor Du ein Motorrad fährst.

Fahre mit deinem April 1980er Auto-Führerschein Motorräder, Roller & mehr

Du hast im April 1980 deinen Auto-Führerschein der Klasse 3 erworben und bist noch immer stolzer Besitzer? Dann darfst du stolz sein, denn damit darfst du auch Motorräder und Roller mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW fahren.

Führerschein Klasse B: Mindestalter 25 & 5 Jahre Fahrpraxis

Um ein Fahrzeug mit Klasse B fahren zu dürfen, musst du mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem brauchst du mindestens 5 Jahre Fahrpraxis mit deinem Führerschein der Klasse B. Um sicherzustellen, dass du die Verkehrsregeln kennst, musst du auch einen Nachweis über eine Fahrerschulung vorlegen, die von einer Fahrschule ausgestellt und ein Jahr gültig ist. Es ist sehr wichtig, dass du die Verkehrsregeln kennst und einhältst, denn sie sind dafür da, dass du und andere sicher unterwegs sind.

 Mit Führerschein Klasse 3 dürfen leichte LKW und Anhänger gefahren werden.

Erweitere Deinen Führerschein, fahre 125er-Motorräder und -Roller!

Seit Januar 2020 bietet die deutsche Regierung Autofahrern die Möglichkeit, ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung zu erweitern und 125er-Motorräder und -Roller zu fahren. Die Regelung wurde eingeführt, um den Menschen mehr Mobilität und Flexibilität zu geben. Seitdem haben mehr als 130.000 Führerscheininhaber die Gelegenheit genutzt und ihren Führerschein erweitert. Dies ist für viele eine tolle Möglichkeit, ihre Mobilität zu erhöhen und das Fahrgefühl eines Motorrads oder Rollers zu genießen. Wenn auch Du Lust dazu hast, kannst Du Deinen Führerschein einfach und bequem erweitern. Wichtig ist allerdings, dass Du mindestens 21 Jahre alt und seit mehr als fünf Jahren im Besitz des Klasse B-Führerscheins bist.

Führerschein Klasse A1 – Hubraum- & Leistungsgrenzen beachten!

Du hast einen Führerschein der Klasse A1? Super! Damit darfst Du Zweiräder und Dreiräder mit einer gewissen Hubraum- und Leistungsgrenze fahren. Zweiräder dürfen maximal 125 cm³ Hubraum und 11 KW Leistung haben. Dreiräder dürfen maximal 15 KW Leistung haben und ein Verhältnis von Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Achte hierbei unbedingt darauf, dass Du Dich an die geltenden Vorschriften hältst!

Führerschein der Klasse 3: Jetzt Leichtkrafträder fahren!

Du hast den „alten“ Führerschein der Klasse 3? Dann hast du Glück, denn mit diesem Führerschein darfst du auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren. Hierbei ist der Hubraum auf maximal 125 ccm und die Motorleistung auf 11 kW begrenzt. Wenn Du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du automatisch die Klasse A1 zugeteilt. Aber Achtung: neue Führerscheinregelungen machen es erforderlich, dass du auch eine Prüfung ablegen musst, um deine Fahrerlaubnis zu erhalten.

Motorradfahren mit Autoführerschein: Anforderungen & Versicherungstipps

Seit Ende 2019 können Autofahrer:innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch mit dem Autoführerschein ein Motorrad fahren. Dafür musst du dich nach der Fahrerlaubnisverordnung in der Klasse A1 eintragen lassen. Diese Klasse umfasst leichte Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS. Außerdem musst du eine praktische und theoretische Prüfung ablegen, um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Nach bestandener Prüfung bekommst du deine Fahrerlaubnis und kannst Motorradfahren. Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife für Motorradfahrer:innen mit Autoführerschein an. Informiere dich am besten vorher genau, welche Versicherung für dich am günstigsten ist.

Führerschein Klasse B: Darf ich Trikes fahren?

Du hast bereits einen Führerschein der Klasse B und fragst dich, ob du damit auch Trikes fahren darfst? Dann schau doch mal in deinem Führerschein nach. Wenn du den Führerschein nach dem 1. Januar 2013 bekommen hast und deine Prüfung der Klasse B erfolgreich absolviert hast, findest du hinter den Klassen A1 und A die sogenannten Schlüsselzahlen 7903 und 7904. Diese weisen darauf hin, dass du mit deinem Führerschein auch Trikes fahren darfst. Außerdem musst du darauf achten, dass du beim Fahren eines Trikes immer einen Helm trägst, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Unterschied zwischen A1 und B196 Führerschein: Erklärt

Du fragst Dich, wo der Unterschied zwischen dem B196 und A1 Führerschein liegt? Nun, die B196 Erweiterung erlaubt es Dir, Krafträder mit einem höheren Hubraum als 125 cm³ und mehr als 11 kW (15 PS) an Motorleistung zu führen. Um die Erweiterung zu erhalten, musst Du eine zusätzliche Prüfung absolvieren. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und dauert in der Regel etwa einen Tag. Wenn Du die Prüfung bestanden hast, bekommst Du die B196 Erweiterung auf Deinem Führerschein ausgestellt und kannst nun auch Kraftfahrzeuge mit einem höheren Hubraum und mehr Motorleistung fahren.

Grundsätzlich gilt aber: Um ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse A1 oder B196 notwendig. Mit einem A1 Führerschein darfst Du allerdings nur Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) fahren. Ein B196 Führerschein erweitert Deine Fahrpraxis auf Krafträder mit mehr als 125 cm³ Hubraum und mehr als 11 kW (15 PS) Motorleistung. Dabei ist zu beachten, dass ab einer Motorleistung von mehr als 35 kW (48 PS) ein spezieller Fahrerschutzkleidungspaket getragen werden muss.

Klasse-3-Führerschein-Kfz-Befugnisse

Werde LKW-Fahrer: C1E erforderlich ab 50.

C1E notwendig.

Du wolltest schon immer schwere LKW fahren und hast den Führerschein der Klasse 2? Dann solltest du allerdings wissen, dass du Fahrzeuge, die über 7,5 Tonnen wiegen, nur bis zum 50. Lebensjahr mit dieser Fahrerlaubnis fahren kannst. Ab dann wird der Teil der Fahrerlaubnis ungültig. Wenn du weiterhin LKW über 7,5 Tonnen fahren möchtest, musst du deine Fahrerlaubnis auf die Klasse CE oder C1E umschreiben lassen. Dafür musst du einige Prüfungen ablegen und deine Fahrkünste unter Beweis stellen. Doch dann steht einer weiteren Karriere als LKW-Fahrer nichts mehr im Weg.

Führen Sie Lastkraftwagen und Anhänger ab 18 mit C1-E Führerschein

Hey, aufgepasst! Mit dem Führerschein C1-E kannst Du ab dem 18. Lebensjahr ein Gespann mit einer Gesamtmasse von bis zu 12.000 kg führen. Allerdings ist es dafür notwendig, dass Du bereits über den Führerschein C1 verfügst. Der C1-E Führerschein befähigt Dich dazu, Lastkraftwagen und Anhänger als Gespann zu führen. Wenn Du noch nicht über einen C1 Führerschein verfügst, ist es nötig, dass Du zuerst den C1-Führerschein machen musst, bevor Du den C1-E Führerschein machen kannst. Dabei ist es unerheblich, welches Fahrzeug Du führen möchtest.

Moped-Führerschein der Klasse AM: Fahre Vespas mit 50 cm³

Mit einem Moped-Führerschein der Klasse AM kannst Du Vespas mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum fahren. Dies ist eine sehr gängige Größe, da sie eine maximale Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern aufweisen – perfekt, um in der Stadt oder auf kurzen Strecken unterwegs zu sein. Die Fahrzeuge müssen jedoch mit einer Rück- und Bremsleuchte, einem Bremspedal, einer Hupe, einem Rückspiegel und einer Kennzeichnung ausgestattet sein. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben, um mit dem Moped-Führerschein gefahren werden zu können.

Führerschein Klasse B? Jetzt Leichtkrafträder fahren!

Du hast den Führerschein Klasse B und bist mindestens 25 Jahre alt? Dann kannst du seit Anfang 2020 auch „Leichtkrafträder“ fahren. Damit sind Motorräder und Roller mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 15 PS gemeint. Diese Fahrzeuge sind eine tolle Alternative, wenn du schneller und komfortabler unterwegs sein möchtest. Mit einem Leichtkraftrad kannst du dank seiner kompakten Größe auch durch kleinere Gassen fahren. Zudem sind die Fahrzeuge günstig in der Anschaffung und der Unterhalt ist aufgrund des geringeren Verbrauchs und der günstigen Versicherungsprämie auch kostengünstiger als ein Auto.

So holst Du Dir den B196 Führerschein: Kosten und Gebühren

Du möchtest Dir einen B196 Führerschein holen? Dann solltest Du Dir zunächst die Kosten klar machen. Die Kosten variieren je nach Fahrschule und Region, aber meistens liegen sie zwischen 500 und 920 Euro. Für das Eintragen beim Amt kommen noch einmal ca. 40 Euro Gebühr hinzu. Vergleiche also am besten vorher die Preise mehrerer verschiedener Fahrschulen, damit Du nicht zu viel bezahlst. So sparst Du Geld und kannst Dich schneller auf die Fahrstunden konzentrieren!

Führerschein der Klasse A1: Berechtigung zum Fahren von 80-ccm-Fahrzeugen

Du möchtest ein 80-ccm-Fahrzeug fahren? Dann musst du zunächst eine Fahrerlaubnis beantragen. Dafür benötigst du den Führerschein der Klasse A1. Diese Führerscheinklasse berechtigt dich dazu, Fahrzeuge mit einem Hubraum von 80 ccm oder mehr (z.B. ein Motorrad oder ein Quad) zu führen. Außerdem ermöglicht sie dir das Führen von Leichtkrafträdern bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Wenn du die Klasse A1 erworben hast, kannst du auch die Klasse A2 und A beantragen.

A2-Führerschein jetzt auch mit 250 ccm Motorradprüfung

Du hast schon einen A1 Führerschein und willst es nun auf einem Motorrad mit 250 ccm Hubraum probieren? Dann hast du Glück, denn seit dem 1. November 2020 kannst du deine A2-Führerscheinprüfung auch auf Motorrädern mit einem Hubraum von 250 ccm ablegen. Bisher waren mindestens 395 ccm gefordert. Wenn du den A1 Führerschein mindestens zwei Jahre besitzt, kannst du mit nur einer praktischen Prüfung auch den A2-Führerschein machen. Alles was du dazu brauchst, ist ein Motorrad mit mindestens 250 ccm Hubraum und natürlich ein bisschen Training. Also worauf wartest du? Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, dann steht einer A2-Prüfung nichts mehr im Weg!

Führerschein Klasse B oder 3? Jetzt 125er fahren!

Du hast den Führerschein der Klasse B oder sogar die Klasse-3-Fahrerlaubnis in der Tasche? Dann steht Dir ab sofort eine neue Möglichkeit offen: Du darfst nämlich auch 125er fahren! Das ist super, denn so kannst Du schon mal den Umgang mit einem Motorrad üben, bevor Du Dich an ein größeres Zweirad wagst. Allerdings musst Du einige Auflagen beachten, damit Du Dich hinterm Lenker eines 125ers sicher fühlen kannst. Informiere Dich daher am besten vorher über die jeweils geltenden Bestimmungen im Straßenverkehr.

Fahren mit dem Roller schneller als 45 km/h – Führerschein A1/B196

Du hast einen Roller und möchtest damit schneller als 45 km/h fahren? Dafür brauchst Du den Führerschein der Klasse A1, den Autoführerschein von vor 1980 oder den neuen Führerschein B196. Letzterer kannst Du seit Anfang 2020 in der Fahrschule mit einer Zusatzschulung erwerben. Damit darfst Du auch Roller mit 70 km/h, 80 km/h oder sogar 100 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Führerschein Klasse C/CE verlängern: So gehts!

eine Verlängerung stellen.

Du bist 50 Jahre alt und hast einen Führerschein der Klasse C oder CE? Dann gilt es jetzt zu handeln, denn deine Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen, endet mit Vollendung des 50 Lebensjahres. Willst du die Berechtigung behalten, musst du einen Antrag auf Umtausch deines alten Führerscheins bzw. eine Verlängerung stellen. Dazu musst du eine Untersuchung deiner gesundheitlichen Eignung absolvieren. Hierfür musst du einen medizinischen Gutachter aufsuchen, der deine Fahrtauglichkeit überprüft. Anschließend wird dir ein neuer Führerschein ausgestellt, der eine Gültigkeit von weiteren 15 Jahren besitzt. Wichtig ist, dass du den Antrag rechtzeitig stellst, denn das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Straftat und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Schlussworte

Mit einem Führerschein der Klasse 3 darfst du alle Kraftfahrzeuge fahren, die nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind. Dazu gehören viele Pkw und Kleintransporter, aber auch bestimmte Kleinbusse und Lieferwagen. Beachte jedoch, dass manche Fahrzeuge spezielle Prüfungen benötigen, bevor man sie fahren darf.

Du darfst mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorräder mit einer Motorleistung bis zu 25 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ fahren. Mit dieser Fahrerlaubnis bist du auch berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Leistung von 11 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ zu fahren. Damit bist du also für dein Wunschmotorrad bestens gerüstet!

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