Was darfst du mit dem B Führerschein fahren? Entdecke jetzt die Antworten!

B-Führerschein: darf ich Autos, Motorräder und LKW fahren?

Hey du,
hast du auch gerade den b-Führerschein gemacht? Das ist ja toll! Aber was darfst du jetzt eigentlich damit alles fahren? Dieser Artikel klärt dich auf, was du mit deinem b-Führerschein alles fahren darfst. Also, lass uns doch gemeinsam herausfinden, was du mit deinem b-Führerschein fahren darfst!

Mit dem B-Führerschein darfst du alle Kraftfahrzeuge fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Zu diesen Fahrzeugen gehören Pkw, Kombinationen aus Pkw und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und Lieferwagen.

Fahrerlaubnis Klasse L und M: Jetzt mit Klasse B dürfen!

Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse B? Dann darfst du ab sofort auch Klasse L fahren! Klasse L beinhaltet Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche Anhänger und Anbauteile, die für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Diese sind jedoch auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h begrenzt. Zudem ist es möglich, mit Klasse L auch die Klasse M zu fahren. Diese beinhaltet unter anderem leichte Anhänger, die ein Leergewicht von mehr als 750 Kilogramm haben und sich höchstens 45 km/h bewegen dürfen. Um Klasse L und M fahren zu dürfen, ist es wichtig, dass du mindestens 17 Jahre alt bist und ein paar Jahre Fahrpraxis hast.

Erweitere Deinen Führerschein: Fahren ab Januar 2020 Motorräder bis 125 ccm

Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Diese Erlaubnis wird im Amtsdeutsch als Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 bezeichnet. Um die Erweiterung zu erhalten, musst Du die Fahrerlaubnis Klasse B bereits mindestens ein Jahr besitzen und eine praktische Prüfung bestehen. Nach der praktischen Prüfung erhältst Du ein Zertifikat, das Du zur Anmeldung des Zweirads bei der Zulassungsstelle vorlegen musst. Dieser Antrag auf Fahrerlaubnis-Erweiterung kann aber auch schon vor der praktischen Prüfung gestellt werden.

Fahren mit PKW-Führerschein: Leichtkraftrad bis 125 cm3 fahren

Du hast einen PKW-Führerschein und möchtest gerne auch ein Leichtkraftrad fahren? Dann haben wir gute Nachrichten für Dich: Seit 2020 ist es möglich, nach einigen Übungsstunden mit Deinem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bis 125 cm3 zu fahren. Du musst also nicht extra eine Fahrprüfung machen. Damit Du sicher unterwegs bist, empfehlen wir Dir, auf jeden Fall noch ein paar Übungsstunden zu machen, bevor Du auf das Leichtkraftrad steigst. So kannst Du sicher sein, dass Du Dich auf dem Motorrad wohl fühlst und sicher unterwegs bist.

Wo finde ich auf meinem Führerschein wichtige Informationen?

Du fragst dich, wo man auf dem Führerschein was findet? Im Feld 4b steht der Zeitraum, für den dein Führerschein gültig ist. Hier kannst du auch ablesen, ob deine Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ist. Im Feld 5 ist die Nummer deines Führerscheins zu finden. Diese Nummer ist wichtig, wenn du zum Beispiel ein Fahrzeug anmelden möchtest. Im Feld 9 kannst du sehen, welche Fahrerlaubnisklassen dir erteilt wurden. Auf der Vorderseite deines Führerscheins sind die Klassen vermerkt, auf der Rückseite findest du alle Klassen, für die du eine Fahrerlaubnis besitzt.

B-Führerschein: Was darf man fahren?

Führerschein Kategorie AM: Bedingungen und Vorschriften

Du kannst Dir den Führerschein der Kategorie AM holen, wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist. Dazu musst Du einen theoretischen und einen praktischen Test ablegen. Wenn Du die Prüfung bestehst, erhältst Du eine AM-Karte, die Dir erlaubt, ein Fahrzeug bis 50 ccm Hubraum zu fahren. Du darfst aber nicht schneller als 45 km/h fahren und die Motorleistung darf 25 kW nicht übersteigen. Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass Du einen Helm tragen musst, wenn Du mit dem Roller fährst.

Führerschein der Klasse AM für Mofas und E-Scooter ab 16

Du hast einen Pkw- oder Motorradführerschein und bist älter als 16? Dann darfst du ohne weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad bis 45 km/h fahren. Doch wer noch nicht 16 Jahre alt ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM, um ein kleines Motorrad fahren zu dürfen. Dieser Führerschein erlaubt es dir, Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h zu fahren, zum Beispiel Mofas oder E-Scooter. Um den Führerschein der Klasse AM zu erhalten, muss man eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

Klasse B Besitzer: Dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 15 kW/24 PS fahren

Du, der Besitzer der Klasse B, bist mindestens 21 Jahre alt? Dann kannst du in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS fahren. Beispiele für solche Fahrzeuge sind die Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die jeweils mit 39 bzw. 36 PS ausgestattet sind. Es gibt aber noch weitere Hersteller, die ähnlich leistungsstarke Trikes anbieten, z.B. die Quadro-Modelle oder die Yamaha Tricity. All diese Fahrzeuge sind mit einem Motor versehen und sind in Deutschland für die Fahrerlaubnis der Klasse B zugelassen.

Führerschein Klasse B: Größere Fahrzeuge, wie Wohnmobile, fahren

Du hast schon mal gehört, dass das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugen angehoben werden soll? Richtig, denn der Richtlinien-Entwurf sieht vor, dass Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden – einschließlich Wohnmobilen -, die ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4250 kg aufweisen, künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Dies bedeutet, dass Du künftig größere Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile, mit der Klasse B fahren kannst – und das ohne einen Führerschein der Klasse C oder D zu brauchen. Also, wenn Du schon immer mal ein Wohnmobil fahren wolltest, dann wird Dir diese Regelung vielleicht ein bisschen den Weg erleichtern.

Führerscheinklasse A1: Fahre Motorräder und Dreiräder!

Du darfst mit dem Führerscheinklasse A1 Motorräder und Dreiräder fahren. Der Hubraum von Motorrädern darf maximal 125 cm³ betragen und die Leistung darf 11 kW nicht übersteigen. Für Dreiräder gilt eine maximale Leistung von 15 kW und ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,1 kW/kg. Mit der Führerscheinklasse A1 erhältst du somit die Möglichkeit, kleine Zweiräder und Dreiräder zu führen. Dabei musst du aber beachten, dass du bei der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit bleibst, um sicher ans Ziel zu kommen.

Führerscheinklasse B: Anhänger bis 750 kg ziehen

Du als Inhaber der Führerscheinklasse B darfst mit Deinem Auto Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen. Wenn Du jedoch Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse ziehen willst, musst Du darauf achten, dass die Summe der Gesamtmasse von Deinem Auto und dem Anhänger nicht über 3,5 t liegt. Dies ist wichtig, damit die Sicherheit des Fahrzeugs und seiner Insassen gewährleistet ist.

B-Führerschein: Fahren erlaubt PKWs, LKWs und Motorräder

Führerschein nach 1999: Größere Autos ab 2023 erlaubt

Ab dem Jahr 2023 wird sich das ändern. Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1 Januar 1999 gemacht haben, werden dann mit der Klasse B Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen fahren dürfen. Damit erhalten sie mehr Freiheit, um auch größere Autos bewegen zu können.

Mit dieser neuen Regelung können Autofahrer, die nach dem 1. Januar 1999 den Führerschein gemacht haben, auch größere Fahrzeuge lenken. Sie erhalten so mehr Mobilität und können sich über eine größere Freiheit beim Autofahren freuen. So können sie auch größere Reisen unternehmen und mehr Abenteuer erleben.

B-Führerschein: Jetzt schwerere Fahrzeuge bewegen!

Du darfst bald schwerere Fahrzeuge mit deinem B-Führerschein bewegen. Ab jetzt erhöht sich die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen. Damit bist du in der Lage, dir ein größeres Wohnmobil zu leisten und auch solche Fahrzeuge zu bewegen. Diese Änderung ermöglicht es Führerscheininhabern der Klasse B, sich zu mehr zu bewegen. Wenn du also schon immer davon geträumt hast, ein Wohnmobil zu fahren, dann kannst du dich jetzt freuen!

Führerschein A1: Fahre eine Vespa mit 125 ccm ab 16

Wenn Du eine Vespa mit 125 ccm fahren möchtest, musst Du die Führerscheinklasse A1 besitzen. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre. Die Kosten für einen solchen Führerschein belaufen sich auf durchschnittlich 1000 Euro. Damit kannst Du dann auch Fahrzeuge mit einer Nennleistung bis 11 kW fahren. Obendrein hast Du die Möglichkeit, auf ein günstiges Modell zuzugreifen. Einige Anbieter bieten Vespa-Scooter bereits ab einem Einstiegspreis von rund 2000 Euro an. Mit einem solchen Modell bist Du bestens für den Stadtverkehr gerüstet.

Führerschein für LKW-Fahrten: Was brauchst du?

Hast du schon mal daran gedacht, einen LKW zu fahren? Wenn ja, dann solltest du wissen, dass man dafür einen gültigen Führerschein braucht. Wenn du einen Umzugswagen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren möchtest, reicht ein PKW Führerschein (Klasse B). Sobald der Miet-LKW aber mehr als 3,5 Tonnen wiegt, brauchst du einen Führerschein der Klasse C1. Wenn du also einen größeren LKW fahren möchtest, solltest du besser nochmal in deinen Führerschein schauen!

Fahrsicherheit verbessern: Erfülle die Voraussetzungen!

Du bist mindestens 25 Jahre alt und hast seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B (Pkw). Außerdem hast du bereits an einer Fahrerschulung teilgenommen, die mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten beinhaltet und jeweils 90 Minuten dauert. Wenn du das alles erfüllst, bist du bestens für deine Fahrt vorbereitet. Um deine Fahrsicherheit zu verbessern, kannst du außerdem noch an weiteren Fahrsicherheitstrainings teilnehmen und dein Können so noch weiter verbessern.

Fahrlaubnisklasse B: Zugkombination bis 4250kg zulässig

Du hast die Fahrerlaubnisklasse B und möchtest eine Zugkombination fahren? Dann hast du Glück, denn die zulässige Gesamtmasse darf eine Summe aus dem zugelassenen Gewicht des Zugfahrzeugs und dem Anhänger nicht über 4250 kg betragen. Die Summe der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf 3500 kg nicht überschreiten und der Anhänger darf ein Gewicht von maximal 750 kg haben. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst die Fahrt antreten.

197er Führerschein: Ja, du kannst ihn nachträglich bekommen!

Klar, du hast vielleicht schon lange den Automatikführerschein und fragst dich, ob du ihn nachträglich in eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 umwandeln kannst. Die Antwort: Ja, das ist möglich. Um den Nachweis zu erbringen, musst du wie beim Ersterwerb des Führerscheins zehn Fahrstunden mit manueller Schaltung und eine 15-minütige Testfahrt absolvieren. Dabei hast du die Möglichkeit, dich bei einem Fahrlehrer deines Vertrauens, beispielsweise in einer Fahrschule, anzumelden. Dort kannst du bei Bedarf auch noch einmal die Grundlagen des Fahrens mit manueller Schaltung lernen.

Fahren ab 25 Jahren mit Motorrad bis 125ccm und 15 PS erlaubt

Du hast vor, ein Motorrad mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS zu fahren? Dann kannst du dich freuen, denn du brauchst keine eigene Führerscheinprüfung mehr machen. Der Bundesrat hat dazu eine neue Verordnung durchgewunken. Allerdings musst du mindestens 25 Jahre alt sein und schon seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen. Damit darfst du aber schon bald losfahren.

Klasse B Umtausch: Mehr Freiheiten durch A und A1

Beim Umtausch deiner Fahrerlaubnis der Klasse B bekommst du automatisch die Klassen A und A1 eingetragen. Dir stehen dann die Schlüsselzahl 7903 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 7904 (Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreiten darf) zur Verfügung. Dadurch hast du mehr Freiheiten und kannst mehr Fahrzeuge fahren, als du es bisher konntest.

Fazit

Du darfst mit einem Führerschein der Klasse B Autos, Busse und viele Kleintransporter bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t fahren. Rückwärts-Einparken, Überholen und die Benutzung von Autobahnen sind ebenfalls erlaubt. Beachte aber, dass es bei manchen Fahrzeugen Ausnahmen gibt, z. B. beim Fahren von Transportern, die länger als 8 Meter sind.

Du kannst mit einem B-Führerschein viele Fahrzeuge fahren, aber es gibt einige Einschränkungen. Daher ist es wichtig, dass du dir vorher genau überlegst, was du fahren möchtest und ob du die Anforderungen des B-Führerscheins erfüllst. So kannst du sicherstellen, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist und nicht in Schwierigkeiten gerätst.

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