Alles, was du über den Führerschein zum 125er Fahren wissen musst – Jetzt informieren!

Führerschein-Klasse A1 erforderlich für 125er-Fahrzeuge

Hallo zusammen!
Heute wollen wir über ein Thema sprechen, das viele interessiert: Mit welchem Führerschein darf man ein 125er fahren? Da es einige Regeln gibt, die du kennen musst, bevor du ein 125er fahren darfst, wollen wir uns die heute im Detail anschauen. Lass uns direkt loslegen!

Du darfst mit einem Führerschein der Klasse A1 oder A2 ein Motorrad der Kategorie 125 er fahren. In Klasse A1 darfst du Motorräder mit einer Leistung bis zu 11 kW fahren und in Klasse A2 darfst du Motorräder mit einer Leistung bis zu 35 kW fahren.

Führerschein Klasse B: Krafträder bis 125 ccm fahren

Seit Januar 2020 kannst Du als Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen auch Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Dafür musst Du nicht extra den Führerschein der Klasse A1 machen. Amtssprachlich nennt man das eine Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Diese Fahrerlaubnis-Erweiterung erlaubt Dir, Krafträder mit einer Leistung von bis zu 11 kW, einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h zu fahren. Allerdings ist es Dir nicht gestattet, ein Motorrad zu fahren, das schwerer als 350 kg ist, auch nicht als Beifahrer. Außerdem hast Du auf ein solches Fahrzeug kein Anrecht, wenn Du jünger als 21 Jahre alt bist.

Erhalte deinen Führerschein der Klasse A1 mit 16 Jahren

Du möchtest einen Führerschein der Klasse A1 machen? Wenn du das gesetzliche Mindestalter von 16 Jahren erreicht hast, kannst du schon früher mit dem Theorieunterricht anfangen, nämlich bis zu einem halben Jahr vor deinem 16. Geburtstag. Für den Führerschein musst du mindestens 16 Theoriestunden nachweisen, davon 12 Stunden für den Grundstoff und 4 Stunden speziell für Motorräder. Sobald du die Theorieprüfung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du mit den praktischen Übungen auf dem Motorrad beginnen. Mit etwas Disziplin und Geduld kannst du dann bald deinen Führerschein in der Tasche haben.

Rollerfahren ohne Führerscheinprüfung – Jetzt erlaubt!

Du willst dir ein Rollerfahren anschaffen und hast dir schon ein Modell ausgesucht? Dann musst du ab sofort nicht mehr an einer eigenen Führerscheinprüfung teilnehmen, wenn du ein Modell mit einem Hubraum bis max. 125 Kubikzentimeter und 15 PS wählst. Dafür hat der Bundesrat nämlich eine neue Verordnung erlassen. Allerdings musst du dann mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. So kannst du dein neues Gefährt sicher und kompetent auf den Straßen der Schweiz bewegen.

Führerschein Klasse B: Fahren ohne Extra-Fahrerlaubnis möglich!

Du brauchst für deinen Wohnwagen oder Sportanhänger nicht unbedingt eine extra Fahrerlaubnis, denn mit einem Führerschein der Klasse B kannst du schon losfahren. Das bedeutet, dass du auch Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg fahren darfst, wenn die Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. Eine echte Ausnahme also, die dir eine Menge Zeit und Mühe erspart!

 Führerschein Klasse A1 zum Fahren eines 125er Motorrads

Führerschein der Klasse B: Fahren auf 125 cm³-Roller erlaubt

Du hast den Führerschein der Klasse B? Dann hast Du die Möglichkeit, auf einem Kleinkraftrad oder einem 125 cm³-Roller zu fahren. Damit ist es Dir erlaubt, in Deutschland auf öffentlichen Straßen zu fahren. Allerdings gibt es einige Einschränkungen, die Du beachten solltest. Zum Beispiel müssen Rollerfahrer einen Führerschein besitzen, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Außerdem ist es wichtig, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten und zu wissen, dass es einige Orte gibt, an denen man nicht fahren darf. Es ist auch unerlässlich, dass Du einen Helm trägst und ein Fahrzeug mit entsprechendem Schutz trägst, wie zum Beispiel eine reflektierende Jacke oder Handschuhe. Vergiss auch nicht, dass Du einen Versicherungsnachweis vorlegen musst, wenn Du mit Deinem Fahrzeug unterwegs bist. So bist Du bestens vorbereitet und kannst mit Deinem Führerschein der Klasse B sicher und verantwortungsvoll fahren!

Fahre Motorräder und Roller bis 11 kW mit deinem Führerschein

Du hast April 1980 deinen Auto-Führerschein der Klasse 3 erhalten – und bist noch immer glücklicher Besitzer dieses Dokuments? Dann darfst du auch Motorräder und Roller mit einer Hubraumgröße von maximal 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 kW fahren. Damit bist du auch auf der sicheren Seite, was die rechtlichen Vorgaben angeht. Allerdings empfehlen wir dir, dass du dir vor dem Kauf eines Motorrads oder Rollers die jeweilige Zulassungsbescheinigung zeigen lässt, um zu überprüfen, ob die technischen Daten auch wirklich der gesetzlichen Vorgabe entsprechen.

Führerschein der Klasse B: 125er-Motorrad fahren erlaubt!

Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Super, dann darfst Du jetzt auch ein 125er-Motorrad fahren. Aber nur unter gewissen Auflagen: Zu den Voraussetzungen gehört ein Fahrsicherheitstraining, eine theoretische Prüfung und die praktische Prüfung. Anschließend wird ein Aufkleber auf den Führerschein angebracht, der bescheinigt, dass Du ein 125er-Motorrad fahren darfst. Natürlich musst Du auch den Führerschein der Klasse A1 oder A hinterlegen. Dann kann es auch schon losgehen. Also: Auf geht’s!

A1-Klasse für Führerscheine vor 1980: Motorroller fahren

Wenn dein Führerschein vor dem 14.1980 erteilt wurde, dann hast du zusätzlich zu den Klassen 3 und B noch die Möglichkeit, Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern zu fahren. Das ist die heutige Klasse A1. Du kannst also auch mit einem Motorroller deinen Alltag meistern. Dazu musst du jedoch noch eine Prüfbescheinigung vorweisen, die nach dem 14.1980 erteilt wurde.

Fahrerschulung: Erhöhe Deine Verkehrssicherheit in 5 Schritten

Du bist schon seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerschein-Klasse B (Pkw) und bist mindestens 25 Jahre alt? Dann hast Du bestimmt schon einmal an einer Fahrerschulung teilgenommen. Diese besteht in der Regel aus mindestens 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten). Diese Schulung kann Dir helfen, Dich noch sicherer im Verkehr zu bewegen und zu wissen, wie Du mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen und meistern kannst.

Autofahrer:innen können jetzt Motorradfahren – mit Voraussetzungen

Du hast schon den Autoführerschein und wolltest schon immer mal Motorradfahren? Seit Ende 2019 ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich! Für Autofahrer:innen gibt es die Möglichkeit, leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS, zu fahren. Ein Motorradführerschein ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings musst du mindestens 18 Jahre alt sein, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen. Außerdem ist es ratsam, zunächst einen Motorradführerschein zu machen, um sicher unterwegs zu sein. Denn in Sachen Straßenverkehr gilt immer: Sicherheit geht vor!

 125er Führerschein - wer darf ihn fahren?

E-Roller & Roller – Agil im Stadtverkehr, nicht für lange Touren

Für mich macht ein E-Roller / Roller nur Sinn, wenn ich im Stadtverkehr agil unterwegs sein will. Mit ihm kann man schnell mal zum Badesee oder Freibad fahren, aber wirklich tourentauglich empfinde ich solche kleinen Teile nicht. Man darf ja mit einem E-Roller / Roller nicht einmal auf Autobahnen fahren und auch nicht über die Staatsgrenzen hinaus. Auch wenn die B196-Erweiterungen schnellere Reisezeiten ermöglichen, sollte man sich bei längeren Touren lieber für ein Fahrzeug entscheiden, das dafür geeignet ist.

Fahren mit 125er-Leichtkraftrad: Mit Klasse B erlaubt!

Du hast Deinen Autoführerschein (Klasse B) und willst jetzt auch ein 125er-Leichtkraftrad fahren? Das geht! Mit der Verordnung darfst Du mit Deiner Fahrerlaubnis der Klasse B jetzt auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (125er bis 11 KW) fahren. Und das Beste: Du musst dafür nicht die komplette Ausbildung für die Klasse A1 durchlaufen. Alles, was Du tun musst, ist ein kurzes Schulungsprogramm zu absolvieren und schon kann’s losgehen!

11 kW/15 PS Motor – Genieße die Kraft!

Du kannst dir sicher vorstellen, wie es sich anfühlt, mit einem 11 kW/15 PS starken Motor zu fahren. Diese Kraft reicht aus, um eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h zu erreichen. Allerdings ist ein solches Tempo nur für erfahrene Autofahrer empfehlenswert. Wenn du nicht viel Erfahrung im Umgang mit Autos hast, solltest du lieber nicht zu schnell fahren. Du kannst es aber trotzdem genießen, wenn du mit einer solch beeindruckenden Leistung durch die Straßen cruist. Der 11 kW/15 PS starke Motor ist dafür gemacht, um die Fahrt angenehm und sicher zu gestalten.

Ab 50: Neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen

eines älteren Führerscheins der Klasse C oder CE beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen.

Ab dem 50. Lebensjahr endet deine Berechtigung, Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE zu führen. Willst du die Fahrerlaubnis trotzdem behalten, musst du einen Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen. Dort kannst du deinen alten Führerschein, der entweder der Klasse C oder CE entspricht, gegen eine neue Fahrerlaubnis tauschen. Nach erfolgreicher Beantragung erhältst du einen neuen Führerschein, der für die Klassen C und CE gültig ist. Beachte jedoch, dass du die Erlaubnis nur behalten kannst, wenn du in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Untersuchung beim zuständigen Amt durchführst.

Unterschied zwischen A1 und B196 Führerschein -47,5 PS und Rennen möglich!

Du fragst Dich vielleicht, wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Führerscheinklassen? Der wesentliche Unterschied ist die Art des Prüfungsablaufs. Wenn Du die B196 Erweiterung erwerben möchtest, musst Du eine praktische Fahrprüfung ablegen. Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil musst Du Fragen zur Technik des Kraftrads sowie zu Verkehrsregeln richtig beantworten. Im praktischen Teil muss man eine Fahrstrecke unter realen Bedingungen bewältigen und sein Fahrkönnen unter Beweis stellen. Diese Prüfung ist etwas anspruchsvoller als die Prüfung für den A1 Führerschein. Denn bei dieser Prüfung musst Du keine Fahrstrecke mehr bewältigen, sondern lediglich 15 Minuten mit einem Moped umherfahren. Zudem wird im Rahmen der Prüfung auch die technische Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.

Der größte Vorteil des B196 Führerscheins liegt darin, dass man damit direkt größere Krafträder fahren kann, ohne zunächst die A1-Prüfung ablegen zu müssen. Mit einem B196 Führerschein darfst Du somit auch Motorräder fahren, die eine Motorleistung von bis zu 35 kW (47,5 PS) haben und einen Hubraum von bis zu 125 cm³ besitzen. Zudem kannst Du mit der B196 Erweiterung auch an Motorrad-Rennen teilnehmen und bestimmte Zusatzmodifikationen an Deinem Kraftrad vornehmen, ohne dass Du eine andere Führerscheinklasse benötigst.

Kosten für den B196 Führerschein: So viel musst du bezahlen

Du hast vor deinen Führerschein zu machen? Dann solltest du dir unbedingt über die Kosten informieren. Ein B196 Führerschein kann zwischen 500 und 920 Euro kosten. Wie viel du genau bezahlst, hängt von der Fahrschule und der Region, in der du dich befindest, ab. Zusätzlich kommen noch ca. 40 Euro Gebühr dazu, die du aufbringen musst, um deinen Führerschein eintragen zu lassen. Das solltest du bei deiner Kostenplanung berücksichtigen.

Kosten für A1-Führerschein: So sparst Du Geld!

Du möchtest den A1-Führerschein machen? Dann solltest Du dich vorab über die Kosten informieren. Im Durchschnitt müssen für den A1-Führerschein Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro eingeplant werden. Doch es kann lohnen, den Führerschein gleichzeitig mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) zu machen. Dann kannst Du Geld sparen. Vergleiche hierzu verschiedene Fahrschulen, um das beste und günstigste Angebot zu finden. Achte dabei auch auf eine gute Ausbildung und zuverlässigen Service. So kannst Du sicher sein, dass Du den Führerschein sicher und schnell erwirbst.

Fahre mit dem 125er-Führerschein Westen – A1 Level!

Du möchtest endlich auf einem Motorrad gen Westen fahren? Mit dem sogenannten 125er-Führerschein der Klasse A1 ist das kein Problem. Du benötigst den Führerschein, wenn Du ein Kraftrad mit einem Hubraum von 125 ccm fahren möchtest. Auch wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, kannst Du damit schon loslegen. Allerdings muss man 18 Jahre alt werden um die Klasse A1 auf das nächsthöhere Level zu erweitern. Dann ist es möglich, auch Motorräder mit einem größeren Hubraum als 125 ccm zu fahren. So kannst Du schon bald auf deinem Traum-Motorrad losdüsen.

Kfz-Führerschein der Klasse B: Prüfung bestehen und Möglichkeiten eröffnen

Ein Kfz-Führerschein der Klasse B ist eine gängige Variante für den Führerschein der Klasse 3. Er berechtigt Dich, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg zu führen. Damit kannst Du zum Beispiel ein Wohnmobil oder einen Anhänger mit einem Pkw bewegen. Aber auch ein LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t kann mit einem solchen Führerschein gefahren werden. Um einen solchen Führerschein zu bekommen, musst Du einen theoretischen und einen praktischen Teil der Prüfung bestehen. Wenn Du die Prüfung bestanden hast, bekommst Du Deinen Führerschein der Klasse B, der Dir eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet.

A1 Kraftrad fahren ohne Prüfung mit B-Führerschein

Du hast deine Fahrerlaubnisklasse B und möchtest auch mal auf einem Kraftrad der Klasse A1 unterwegs sein? Seit Anfang 2020 kannst du das in Deutschland ohne vollständige Ausbildung und Prüfung. Dazu musst du lediglich eine theoretische und praktische Fahrerschulung absolvieren. Diese kannst du beim TÜV oder in einer Fahrschule machen. Dank der Fahrerschulung bist du dann ab sofort berechtigt, ein Kraftrad der Klasse A1 zu fahren. Allerdings solltest du beachten, dass die Fahrerlaubnis nur gültig ist, wenn du deinen Führerschein schon seit mindestens sechs Monaten besitzt.

Fazit

Du darfst mit einem A1-Führerschein ein 125er Motorrad fahren. Dieser Führerschein berechtigt Dich zum Fahren von Motorrädern mit einer Leistung bis zu 11 kW und einem Höchstgewicht von 125 Kilogramm. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um den A1-Führerschein zu machen.

Du brauchst einen A1 Führerschein, um ein 125er Motorrad fahren zu dürfen. Also, wenn du ein 125er Motorrad fahren willst, musst du den A1 Führerschein machen.

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