Alles, was du über das Fahren mit einem Autoführerschein wissen musst: Was darfst du mit einem Autoführerschein fahren?

Autofahren mit einem Führerschein erlaubt

Hey, hast du auch einen Autoführerschein? Gratuliere! Damit hast du die Möglichkeit, viele verschiedene Fahrzeuge zu fahren. In diesem Artikel erfährst du, was dir alles mit einem Autoführerschein ermöglicht wird. Also lass uns loslegen!

Mit einem Autoführerschein darfst du jede Art von Auto fahren, vorausgesetzt es entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Du darfst auch Motorräder, Busse und LKWs fahren, aber für diese musst du ein extra Zertifikat beantragen.

Führerschein Klasse B: Jetzt auch Motorräder/Roller bis 125 ccm fahren

Du hast den Führerschein der Klasse B? Dann kannst du seit Januar 2020 auch Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Eine Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ermöglicht es dir, Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum zu fahren. Dafür musst du jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel musst du mindestens 24 Jahre alt sein, eine spezielle Ausbildung absolviert haben und eine ärztliche Untersuchung bestanden haben. Außerdem müssen bestimmte Prüfungen absolviert werden. Wenn du all diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du auch Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren.

Führerschein der Klasse B: Fahr mit Kleinkraftrad oder Roller!

Du hast einen Führerschein der Klasse B? Das bedeutet, dass Du mit einem Kleinkraftrad oder einem 125 cm³-Roller fahren darfst. Es ist ein großer Vorteil, dass Du mit den kleineren Fahrzeugen ebenfalls an den Straßenverkehr teilnehmen kannst. Vor allem in den Städten bieten sie Dir eine flexible und sichere Fortbewegungsmöglichkeit. Bedenke aber, dass Du einen Helm tragen musst. Außerdem gilt die 0,5-Promille-Grenze auch für Dich. Also nimm’s nicht zu locker und sei vorsichtig, dann steht einer sicheren Fahrt mit Deinem Kleinkraftrad oder Roller nichts mehr im Weg.

Fahr mit dem Leichtkraftrad: Jetzt mit dem Auto-Führerschein der Klasse B!

Du hast einen Auto-Führerschein der Klasse B? Herzlichen Glückwunsch! Damit darfst du auch Leichtkrafträder der Fahrzeugklasse AM fahren. Zu dieser Kategorie gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller, die einen maximalen Hubraum von 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten dürfen. Mit diesen Fahrzeugen kannst du nicht nur schnell und bequem ans Ziel kommen, sondern auch noch eine Menge Spaß haben. Egal, ob du alleine oder mit Freunden fährst, eine Fahrt mit dem Roller wird dir immer in Erinnerung bleiben. Also, worauf wartest du noch? Lege dir doch gleich ein Leichtkraftrad zu und erkunde deine Umgebung auf eine neue Art. Viel Spaß!

Führerschein für Vespa 125 ccm: Alle Infos!

Du möchtest mit einer Vespa fahren und bist auf der Suche nach den nötigen Informationen? Dann bist du hier genau richtig! Eine Vespa mit 125 ccm und einer Nennleistung bis 11 kW benötigt die Führerscheinklasse A1. Damit du diese bekommst, musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Die Kosten für den Führerschein bewegen sich ungefähr bei 1.000 Euro. Alles was du über die Führerscheinausbildung wissen musst, erfährst du beim örtlichen Führerscheinbüro vor Ort. Es lohnt sich, die Kosten und Leistungen der verschiedenen Anbieter im Vorfeld zu vergleichen.

 Autoführerschein - erlaubte Fahrzeuge und Fahraufgaben

Unterschied zwischen B196 und A1 Führerschein: Erklärt

Du fragst Dich, was der Unterschied zwischen dem B196 und dem A1 Führerschein ist? Dann lass uns mal schauen: Ein B196 Führerschein ermöglicht es Dir, Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, einer Motorleistung von 11 kW (15 PS) und einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 350 kg zu fahren. Das ist genau dasselbe, was Du mit einem A1 Führerschein machen kannst. Der einzige Unterschied ist, dass die B196 Erweiterung einige zusätzliche Regeln beinhaltet, nämlich dass Du nur alleine oder mit einem Beifahrer fahren darfst und dass Du das Kraftfahrzeug nicht über eine bestimmte Geschwindigkeit beschleunigen darfst – die meisten sind auf 45 km/h begrenzt. Außerdem kannst Du mit einem B196 Führerschein keine Kraftfahrzeuge befördern, die mehr als zwei Räder haben.

Klasse M: Nutzfahrzeuge mit max. 45 km/h Geschwindigkeit

Klasse M schließt Fahrzeuge ein, die nicht nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke geeignet sind, sondern auch als Nutzfahrzeuge eingesetzt werden können, deren maximale Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h liegt.

In der Klasse B sind auch die Klassen L und M mit enthalten. Die Klasse L beinhaltet Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Traktoren, Traktoranhänger, Güllefahrzeuge oder Mähdrescher. In Klasse M sind Fahrzeuge enthalten, die nicht nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke geeignet sind, sondern auch als Nutzfahrzeuge verwendet werden können. Hier beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. In diese Klasse fallen zum Beispiel Lieferwagen, Pritschenwagen, Kleintransporter oder Tankfahrzeuge.

Führerschein für Wohnwagen/Sportanhänger in DE: Ausnahme Klasse B

Du hast einen Wohnwagen oder Sportanhänger und willst damit durch Deutschland reisen? Dann ist es wichtig, dass Du den richtigen Führerschein hast. Eine Ausnahme gibt es aber für Dich bei der Klasse B: Mit diesem Führerschein darfst Du Anhänger mit einer höheren als 750 kg zulässigen Gesamtmasse lenken, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt. Prüfe aber vorab immer, ob Deine Kombination die Vorschriften erfüllt, denn schwere Strafen können die Folge sein, wenn Du gegen die Regeln verstößt.

Neue Richtlinien: Mehr Gewicht mit Wohnwagen Klasse B erlaubt

Der Richtlinien-Entwurf sieht zwar keine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts vor, aber für Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, wie zum Beispiel Wohnmobile, wird es künftig eine Ausnahme geben. Diese Fahrzeuge dürfen mit einer zulässige Gesamtmasse bis max. 4250 kg mit der Klasse B gefahren werden. So können die Fahrzeugnutzer mehr Gewicht transportieren und haben es auf längeren Strecken einfacher.

Führerschein Klasse B – Jetzt schwerere Fahrzeuge bewegen!

Du darfst jetzt endlich auch schwerere Fahrzeug bewegen! Der Führerschein der Klasse B wird international, denn künftig darfst Du Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen bewegen. Damit kannst Du zum Beispiel ein größeres Wohnmobil oder ein Fahrzeug mit Anhänger transportieren. Allerdings musst Du beachten, dass Du eine zusätzliche Prüfung ablegen musst, damit das Ganze auch möglich ist. Danach darfst Du aber endlich auch schwerere Fahrzeuge bewegen und deine Reiseziele noch flexibler ansteuern.

Motorradführerschein machen: Klasse A1, A2 und A

Du möchtest gerne Motorrad fahren? Dann musst Du den Motorradführerschein machen. In Deutschland gibt es drei verschiedene Führerscheinklassen. Mit der Klasse A1 kannst Du bereits frühzeitig einsteigen und auf einem weniger leistungsstarken Motorrad fahren. Mit der Klasse A2 kannst Du schon etwas stärkere Motorräder fahren. Und mit der Klasse A kannst Du alle Motorräder ab 125 ccm anfahren. Bevor Du den Führerschein bekommst, musst Du einen Theorie- und einen Praxistest absolvieren. Wenn Du beide bestanden hast, bekommst Du Deinen Führerschein. Dann kannst Du endlich loslegen und die Freiheit auf dem Motorrad genießen!

 Autofahren mit einem Führerschein erlaubt

Fahrerlaubnisklasse B: 4250 kg Zugmasse mit 3500 kg Zugfahrzeug und 750 kg Anhänger

Du kannst mit der Fahrerlaubnisklasse B eine Zugkombination mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg fahren, wenn das Zugfahrzeug nicht schwerer als 3500 kg und der Anhänger nicht schwerer als 750 kg ist. Daher ist es möglich, schwere Fahrzeuge mit einem Anhänger zu transportieren, was sich vor allem für den Einsatz im Berufsverkehr als vorteilhaft erweist. Auch für den privaten Gebrauch kann diese Fahrerlaubnisklasse sinnvoll sein, zum Beispiel für den Transport von Möbeln oder anderen sperrigen Gegenständen.

Führerschein der Klasse B: Ziehen von Anhängern bis 3,5 t

Falls Du einen Führerschein der Klasse B besitzt, solltest Du wissen, dass Du mit Deinem Auto Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen darfst. Solltest Du einen schwereren Anhänger haben, so ist es nur dann erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5 t wiegt. Wenn man mit einem schwereren Anhänger unterwegs ist, sollte man sich unbedingt an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Die Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen.

Fahren mit Klasse 3: Bis zu 12 Tonnen Zuggewicht möglich

Du besitzt noch den alten Fahrerlaubnisschein der Klasse 3? Dann kannst du damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Aber auch gespannte Fahrzeuge, die zusammen bis zu 12 Tonnen wiegen, dürfen damit unter bestimmten Voraussetzungen bewegt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat. Es ist also möglich, mit der Klasse 3 auch schwerere Fahrzeuge zu bewegen.

125ccm-Motorrad fahren: Welcher Führerschein ist nötig?

Du hast ein 125ccm-Motorrad und fragst Dich, welcher Führerschein nötig ist? Seit dem 1.1.2020 ist es für Dich möglich, ein 125ccm-Motorrad mit dem Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zu fahren. Allerdings berechtigen schon seit längerem auch die Klassen A und A2 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads. Solltest Du noch keinen Führerschein haben, musst Du zwingend den Führerschein der Klasse A1 machen.

Fahren mit Klasse B/3-Führerschein: Jetzt auch 125er erlaubt!

Du hast deinen Führerschein der Klasse B oder eine Klasse-3-Fahrerlaubnis und möchtest auch mal ein Zweirad fahren? Dann kannst du dir jetzt freuen, denn ab sofort dürfen Autofahrer auch 125er pilotieren. Allerdings musst du dafür bestimmte Auflagen erfüllen. Wenn du ein Zweirad fahren möchtest, musst du einen Fahrsicherheitskurs absolvieren. Auch eine Prüfung musst du bestehen. Anschließend erhältst du eine Zusatzqualifikation für das Fahren von Zweirädern. Dann steht deiner 125er-Fahrt nichts mehr im Weg!

Fahren mit Klasse B-Führerschein: Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 36 PS

Du, der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B bist, kannst im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen, sobald du das 21. Lebensjahr erreicht hast. Dazu gehören beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle und Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS ausgestattet sind. Neben diesen beiden Modellen gibt es noch weitere Fahrzeuge mit drei Rädern, die du im Inland steuern darfst, wenn du über eine Klasse-B-Führerschein verfügst.

Fahre ab 16 Jahren mit Klasse M/A1 – Freiheit ohne Begleitung

Ab dem 16. Lebensjahr kannst du mit einem Kleinkraftrad (Klasse M; Roller und Mopeds bis 45 km/h) oder einem Leichtkraftradführerschein (Klasse A1; bis 80 km/h) fahren. Ab dem 17. Lebensjahr ist es dir dann sogar erlaubt, dein Kleinkraftrad ohne Begleitung zu führen. Damit bist du völlig frei und kannst deine Touren so planen, wie es dir am besten gefällt.

2023: Neue Regelungen für Autofahrer – Was du wissen solltest

2023 steht vor der Tür und damit auch einige Veränderungen für Autofahrer. Was du unbedingt wissen solltest? Zunächst einmal wird es einen Umweltbonus für E-Autos geben, sodass du als Besitzer eines solchen Fahrzeugs in den Genuss einer Steuerersparnis kommst. Außerdem wird es ein sogenanntes 49-Euro-Ticket für Kurzstrecken geben. Ein Wechsel des Führerscheins, zum Beispiel bei einem Umzug in ein anderes Land, wird zudem erleichtert. Last but not least wird es eine Legalisierung von Cannabis für den Eigengebrauch geben. Das heißt, dass Cannabis in bestimmten Mengen gesetzlich erlaubt sein wird.

Wenn du als Autofahrer von all diesen Neuerungen profitieren möchtest, solltest du die jeweiligen Termine und Regelungen unbedingt im Auge behalten. Wir haben dir hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Informationen gegeben. Aber achte auf jeden Fall auf die genauen Details, die du auf der offiziellen Seite der jeweiligen Behörden erfährst. So bist du bestens informiert und kannst deine Rechte als Autofahrer wahrnehmen.

Wo steht was auf meinem Führerschein? Hier die Antworten!

Klar, dass du dir auf Anhieb nicht merken kannst, wo was auf deinem Führerschein steht. Kein Problem, wir helfen dir auf die Sprünge: Im Feld 4b ist die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis angegeben, in dem du siehst, bis wann dein Führerschein gültig ist. In Feld 5 findest du die Nummer deines Führerscheins. Im Feld 9 stehen dann auf der Vorderseite die Klassen, für die du berechtigt bist, Auto zu fahren. Auf der Rückseite findest du dann sämtliche Fahrerlaubnisklassen, die du erworben hast. So weißt du immer, welche Rechte du hast.

Kosten für Führerschein Klasse B196: 500-920€

Kosten für den Führerschein der Klasse B196 sind in der Regel zwischen 500 und 920 Euro. Diese Kosten sind je nach Fahrschule und Region unterschiedlich. Zusätzlich musst Du noch eine Gebühr von ca. 40 Euro beim zuständigen Amt bezahlen, um den Führerschein in Deinen Besitz zu bringen.

Falls Du Dir den Führerschein holen möchtest, ist es sinnvoll, Dich vorab bei verschiedenen Fahrschulen nach den Kosten zu erkundigen. So kannst Du bares Geld sparen.

Fazit

Mit einem Autoführerschein darfst du alle Fahrzeuge fahren, die in der Klasse B des Führerscheins angegeben sind. Dazu zählen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und einer maximalen Anzahl von acht Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers. Allerdings kann es je nach Land zu Abweichungen kommen. In manchen Ländern brauchst du beispielsweise einen speziellen Führerschein, um einen LKW oder ein Motorrad fahren zu dürfen.

Du kannst mit einem Autoführerschein viele verschiedene Fahrzeuge fahren, aber du musst daran denken, dass einige Fahrzeuge spezielle Anforderungen haben, die du erfüllen musst. Außerdem solltest du immer die Straßenverkehrsregeln beachten, um sicher zu bleiben.

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