Alles, was du über das Autofahren mit dem Führerschein wissen musst

Autoführerschein zu welchen Fahrzeugen berechtigt

Heyo,
hast du den Führerschein in der Tasche? Oder planst du, dir bald einen zu holen? Dann hast du sicher schon mal überlegt, was du mit dem Führerschein alles machen kannst. Wir beantworten dir die Frage: Was darf ich mit dem Autoführerschein fahren?

Mit deinem Autoführerschein darfst du Fahrzeuge der Klasse B fahren, das sind Pkw und Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder weniger. Du darfst auch Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg mitführen, solange das Gesamtgewicht des Kombinationsfahrzeugs nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Fahrerlaubnis-Erweiterung Klasse B: Jetzt Motorrad fahren!

Du hast den Führerschein der Klasse B und möchtest öfter mal auf ein Motorrad steigen? Seit Januar 2020 besteht die Möglichkeit deine Fahrerlaubnis zu erweitern und auch Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren zu dürfen. Dafür musst du allerdings einige Voraussetzungen erfüllen und eine praktische Prüfung ablegen. Im Amtsdeutsch heißt das Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Wenn du Interesse an der Erweiterung hast, dann kannst du dich an deine Führerscheinstelle wenden und dich über die nötigen Schritte informieren.

Fahren mit Autoführerschein: Motorradfahren ab 2020 erlaubt!

Du bist im Besitz eines Autoführerscheins und möchtest gerne mal auf einem Motorrad die Straßen unsicher machen? Seit dem Jahresanfang 2020 ist das kein Problem mehr für Dich. Dank einer speziellen Ausnahmeregelung darfst Du mit Deinem Autoführerschein auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Allerdings musst Du vorab eine theoretische und praktische Fahrerschulung absolvieren. So bist Du bestens auf Deine erste Motorradfahrt vorbereitet und kannst sicher unterwegs sein.

Führerschein der Klasse A1 für 125ccm-Motorradfahren

Hey, wenn Du ein 125ccm-Motorrad fahren möchtest, dann brauchst Du zwingend den Führerschein der Klasse A1. Dieser wird in der Regel nach einer mindestens zehnstündigen theoretischen und praktischen Ausbildung vergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Führerschein der Klassen A oder A2 zu beantragen. Seit dem 1. März 2020 können auch Besitzer eines Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ein 125ccm-Motorrad fahren. Ab dem 18. Lebensjahr hast Du aber die Möglichkeit, eine A1-Prüfung abzulegen und somit den Führerschein zu beantragen.

Klasse B und 3-Fahrerlaubnis? Jetzt 125er fahren dank neuer Regelung

Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Dann kannst Du ab sofort auch auf ein Zweirad steigen. Aber nicht jeder darf alles fahren. Eine neue Regelung besagt, dass Autofahrer jetzt auch 125er pilotieren dürfen, allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Dazu zählt zum Beispiel, dass man mindestens 24 Jahre alt sein muss und einen Führerschein der Klasse A2 besitzen muss. Außerdem müssen einige Kurse absolviert werden. Damit ist die Fahrt mit dem Zweirad auch für Autofahrer kein Problem mehr.

 Autoführerschein - Dinge, die du fahren darfst

Führerschein A1 für Vespa 125 ccm: Kosten, Anforderungen & Antrag

Für den Besitz einer Vespa mit 125 ccm und einer Nennleistung bis 11 kW benötigst Du einen Führerschein der Klasse A1. Damit kannst Du ab 16 Jahren starten – je nachdem, in welchem Bundesland Du lebst. Auch die Kosten für den Führerschein schwanken je nach Bundesland, liegen aber meistens zwischen 800 und 1000 Euro. Falls Du einen Führerschein der Klasse A1 beantragen möchtest, solltest Du Dich an das örtliche Straßenverkehrsamt wenden. Dort erhältst Du weitere Informationen zu den genauen Kosten, aber auch zu den Anforderungen und dem Ablauf des Antragsprozesses.

Führen von Leichtkrafträdern mit Führerschein Klasse B erlaubt

Hast du den Führerschein der Klasse B, dann darfst du auch Leichtkrafträder führen. Zu dieser Fahrzeugklasse zählen zum Beispiel Mopeds und Roller mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Allerdings ist es trotz des Führerscheins der Klasse B nicht erlaubt, Mofas oder leistungsstärkere Fahrzeuge wie Motorräder zu fahren. Dafür musst du einen speziellen Führerschein erwerben.

Führerschein B196: Fahre Roller bis 100 km/h

Mit dem Führerschein B196 kannst Du Roller, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 70, 80 oder 100 km/h haben, fahren. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Du entweder über einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1 verfügst oder einen Autoführerschein vor 1980 erworben hast. Alternativ kannst Du auch seit Anfang 2020 den Führerschein B196 bekommen, indem Du eine Zusatzschulung bei einer Fahrschule absolvierst. Damit ist es Dir möglich, einen Roller mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 70, 80 oder 100 km/h zu fahren.

Führerschein Klasse M & A1 ab 16/17 Jahren

Ab 16 Jahren kannst Du den Führerschein Klasse M machen, um ein Kleinkraftrad (Roller und Mopeds mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h) fahren zu dürfen. Mit 17 Jahren kannst Du dann den Führerschein Klasse A1 machen, um ein Leichtkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren zu dürfen. Damit kannst Du dann auch ohne Begleitung mit dem Kleinkraftrad fahren.

Fahren mit Klasse B: Piaggio MP3 & Peugeot Metropolis

Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse B und bist mindestens 21 Jahre alt? Dann darfst Du im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise Modelle wie der Piaggio MP3 oder der Peugeot Metropolis. Der Piaggio kommt dabei mit einer Leistung von 39 PS daher, der Metropolis sogar mit 36 PS. Beide Fahrzeuge bieten Dir ein einzigartiges Fahrerlebnis und können Dir auch im Alltag als praktische Begleiter dienen.

Künftig mehr Freiheiten: Neue Richtlinien für Wohnmobile mit Klasse B

Du hast vielleicht schon mal von dem Richtlinien-Entwurf gehört, der eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts vorsieht. Aber es gibt auch eine tolle Neuigkeit: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, darunter auch Wohnmobile, können künftig mit der Klasse B gefahren werden – und zwar auch, wenn sie eine zulässige Gesamtmasse bis 4250 kg aufweisen. Das bedeutet, dass du nun noch mehr Freiheiten hast, wenn du dein Wohnmobil für längere Ausflüge nutzen möchtest.

 Autoführerschein: Welche Fahrzeuge du fahren darfst

Führerschein der Klasse B für Anhänger bis max. 3500 kg Gewicht

Du hast einen Wohnwagen oder Sportanhänger und fragst dich, ob dein Führerschein der Klasse B ausreicht? Keine Sorge, es gibt eine Ausnahme! Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg ist, aber die Kombination aus Anhänger und Auto nicht mehr als 3500 kg wiegt, brauchst du keinen anderen Führerschein. So kannst du deine Reisen mit deinem Anhänger stressfrei und sicher machen.

Klasse B Fahrzeuge für Land- und Forstwirtschaftliche Arbeiten

Du suchst ein Fahrzeug, mit dem du landwirtschaftliche Arbeiten erledigen kannst? Dann bist du in der Klasse B genau richtig! In dieser Klasse sind nicht nur Fahrzeuge für den normalen Straßenverkehr enthalten, sondern auch Zugmaschinen, die speziell für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke geeignet sind. Diese Fahrzeuge haben eine maximale Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Damit kannst du bequem und sicher deine landwirtschaftlichen Arbeiten erledigen. Allerdings ist es vor dem Kauf wichtig, dass du dich über die geltenden Vorschriften informierst, um eine Anmeldung und eine Nutzung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

Fahrerlaubnis B: Kombination aus Zugfahrzeug & Anhänger

Mit der Fahrerlaubnisklasse B kannst Du sogar eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger fahren. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf hierbei max. 4250 kg betragen. Dein Zugfahrzeug darf hierbei max. 3500 kg wiegen und der Anhänger max. 750 kg. So kannst Du problemlos längere Strecken zurücklegen und schwerere Lasten transportieren.

Führerschein Klasse 3: Bis 7,5 Tonnen oder 12 Tonnen Gespann!

Du hast noch den alten Führerschein der Klasse 3? Damit kannst du Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Du kannst sogar Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen fahren, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist. Es lohnt sich also, den alten Führerschein nicht auslaufen zu lassen!

Führerschein Klasse B196: Kosten und Gebühren

Du möchtest den Führerschein der Klasse B196 machen? Damit bist Du nicht allein, denn der 125er Führerschein darf für viele Fahrzeuge benutzt werden. Aber natürlich musst Du dafür auch einiges an Kosten einplanen. Wie viel das genau ist, können wir Dir nicht genau sagen, denn die Kosten variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Bedenke außerdem, dass du noch eine Gebühr von ca 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu zahlen musst. Je nach Fahrschule können auch zusätzliche Kosten anfallen, zum Beispiel für die theoretische und praktische Prüfung. Informiere Dich deshalb am besten genau bei Deiner Fahrschule.

Führerschein Klasse A1: Kombi-Führerschein spart Zeit & Geld

Du möchtest dir den Führerschein der Klasse A1 zulegen? Dann solltest du mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen. Eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen, ist es, den A1- und den B-Führerschein gemeinsam zu machen. Vergleiche die verschiedenen Fahrschulen, damit du das günstigste Angebot findest. Mit einem Kombi-Führerschein sparst du zudem auch Zeit, da du beide Führerscheine in einem Kurs belegst. So musst du dich nicht ein zweites Mal anmelden und sparst auch noch mehr Geld. Mit einem Kombi-Führerschein bist du also gleich doppelt vorne.

Mit Führerschein Klasse B mehr erleben – Gewichtslimit nun 4,25 Tonnen

Du darfst künftig mehr mit Deinem Führerschein der Klasse B machen! Endlich erhöht sich das Gewichtslimit von 3,5 auf 4,25 Tonnen. Somit kannst Du in Zukunft auch größere Fahrzeuge wie Wohnmobile bewegen. Damit wird die B196 international und gibt Dir mehr Möglichkeiten, mit dem Auto zu reisen. Dank der neuen Regelung kannst Du nun auch größere Abenteuer erleben, ohne dafür einen Führerschein der höheren Klasse machen zu müssen. Ein kleiner Schritt für die Fahrerlaubnis, aber ein großer Sprung für Deine Mobilität!

Unterschied zwischen B196 & A1 Führerschein: Fahren mit Motorrädern

Du fragst Dich, was der Unterschied zwischen dem B196 und dem A1 Führerschein ist? Der B196 Erweiterung ersetzt den A1 Führerschein, wenn es um Krafträder geht. Mit dem B196 Führerschein darfst Du exakt die gleichen Kraftfahrzeuge führen wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Diese sind Krafträder, deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt und die eine maximale Motorleistung von 11 kW (15 PS) erbringen. Wenn Du den B196 Führerschein besitzt, kannst Du also auch Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) fahren, solange die Fahrerlaubnisklasse A1 auf dem Führerschein vermerkt ist.

Mit Klasse B Führerschein sicher durch die Welt cruisen

Du hast einen Führerschein der Klasse B? Super! Dann stehen dir viele Möglichkeiten zur Verfügung. Mit diesem Führerschein darfst du Kleinkrafträder, auch Mopeds, mit einer Hubraumgröße von 50cm³ und 125 cm³-Roller fahren. Wichtig ist, dass du dir bei deiner Fahrt an die Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen hältst und natürlich einen Helm trägst. Du kannst also entspannt durch die Gegend cruisen und dabei die Welt entdecken. Viel Spaß auf deiner Tour!

Zusammenfassung

Mit deinem Autoführerschein darfst du jedes Fahrzeug fahren, das du selbst lenken kannst. Dazu gehören Autos, Motorräder, Lkw, Busse und sogar einige Arten von Lastwagen. Je nachdem, welche Klasse auf deinem Führerschein aufgeführt ist, kannst du auch andere Fahrzeuge fahren. Prüfe deinen Führerschein, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Fahrerlaubnisse hast.

Du siehst, dass es für den Autoführerschein einige Einschränkungen gibt. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vor dem Fahren immer über die jeweiligen Regeln informierst. So bist du sicher und stets auf der rechten Seite der Gesetze unterwegs.

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